Datum

Planungsrahmen zum Einsatz von Mitteln des Programms Städtebauförderung in Trier

Vorlage(20150210)539-2014 Planungsrahmen Städtebauförderung

Zuletzt geändert
13.03.2019

Fortschreibung 2014-2018ff
(Stadtratsvorlage 539/2014)

Die aktuellen Beschlüsse seitens des Bundes zur Erhöhung der Städtebaufördermittel haben den Beschluss zum Planungsrahmen aus dem Jahr 2013 (Vorlage 306/2013) dahingehend überholt, dass nun von der Landesregierung den Oberzentren in Rheinland-Pfalz ab 2014 bis 2017 jeweils Zuweisungen in Höhe von ca. 4 Mio. jährlich aus Mitteln des Programms "Städtebauförderung" in Aussicht gestellt werden. Parallel zur Erhöhung der Städtebaufördermittel wurde der Antrag der Stadt Trier auf Aufnahme in das Programm Stadtumbau – West für das Gebiet Trier-West seitens des Landes bewilligt. Durch die Erhöhung der Fördermittel können weiterhin Maßnahmen in Trier-Nord und Trier-Ehrang über 2015 und 2016 hinaus gefördert werden.

Mit dem Grundlagenbescheid vom 17.09.2014 hat die Landesregierung den Kommunen außerdem zugesagt, die Förderquote um 10 % auf 90 % der förderfähigen Kosten zu erhöhen, was eine Reduzierung des städtischen Eigenanteils von 20 % auf 10 % der förderfähigen Kosten bedeutet.

Diese aktuellen Entwicklungen im Jahr 2014 machen eine zweite Fortschreibung des Planungsrahmens erforderlich.

Die Fortschreibung des Planungsrahmens unter Berücksichtigung aller Finanzierungswege ist ein notwendiger Baustein um den Mittelfluss und die Bearbeitungsintensität in den Gebieten der städtebaulichen Erneuerung zu gewährleisten. In Anbetracht der begrenzten finanziellen und personellen Ressourcen ist eine Priorisierung der Städtebaufördermaßnahmen seitens des Landes und der Kommune erforderlich.

Der Planungsrahmen, die strukturellen Inhalte als auch die damit verbundenen Kosten wurden vor dem Grundlagenbescheid des Landes mit dem Ministerium abgestimmt. Durch den abgestimmten Fördermittelrahmen, die Einführung der „Arbeitsgruppe Besonderes Städtebaurecht“ sowie neuem zusätzlichen Personal in verschiedenen Fachämtern zur zuverlässigen Aufgabenumsetzung im Stadtumbaugebiet „Trier-West“ sind verlässliche Grundlagen zur Fortschreibung des Planungsrahmens geschaffen.

(Fortsetzung siehe Vorlage)

 

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  • Planungsrahmen Städtebauförderung 2014 - 2018

    Stadtverwaltung Trier / Dez. IV / Stadtplanungsamt

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