Beschreibung der Maßnahme
Wohnungsbau Gneisenaustraße 33-37 - Umbau Kaserne für Wohnzwecke
Der gesamte Gneisenaubering ist als Denkmalzone rechtskräftig geschützt. Ziel des Denkmalschutzes ist der Erhalt der Bauwerke und der Grundstruktur der Anlage. Nur in dieser Gesamtheit erschließt sich das Kulturdenkmal als historisches Dokument. Die Stadt Trier ist als Eigentümerin gemäß § 2 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz (DSchG) verpflichtet, das Kulturdenkmal zu erhalten und zu pflegen.
Dennoch wurde in den vergangenen Jahren in den Planungen und Überlegungen zur städtebaulichen Entwicklung des Gneisenauberings auch immer wieder neben einer Sanierung der Abbruch von Gebäuden und die Neubeplanung des Areals diskutiert. Konkret hatte die Stadt in den Jahren 2002/2003 erwogen, mehrere sanierungsbedürftige Gebäude der Gneisenaukaserne, darunter auch die Gneisenaustraße 33-37, abbrechen zu lassen. Daraufhin hat sich der Denkmalpflegebeirat der Stadt Trier mit deutlicher Mehrheit gegen den Abbruch ausgesprochen und sich für den Erhalt der Denkmalzone eingesetzt.
Die ADD, die im Rahmen eines Dissenzverfahrens involviert war, nachdem die Landesdenkmalpflege dem Abbruch nicht zugestimmt hatte, hatte das Abbruchbegehren abgelehnt und eine Aufnahme der ehemaligen Gneisenaukaserne in das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ angeregt.
Zwei der drei in der Gneisenaustraße befindlichen stadtbildprägenden Kasernengebäude konnten in den vergangenen Jahren bereits mit Unterstützung des Förderprogramms Soziale Stadt instandgesetzt werden (das heutige Haus des Jugendrecht und das Jobcenter Stadt Trier). Nun ist es erforderlich, mit dem Gebäude Gneisenaustraße 33-37 auch den benachbarten Baublock denkmalgerecht instandzusetzen, um das Gesamterscheinungsbild der Kaserne zu vervollständigen. Der Verlust einzelner Gebäude der ehemaligen Kasernenanlage würde eine Störung der Geschlossenheit der Anlage darstellen und den Zeugniswert erheblich beeinträchtigen.
Hinsichtlich der Sanierung des dritten Gebäudes Gneisenaustraße 33-37 hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 19.05.2015 (DS 098/2015) beschlossen, dieses zu sanieren und für Wohnzwecke im Sozialen Wohnungsbau umzubauen. Der Bedarf an zusätzlichen Sozialwohnungen ist einerseits gesamtstädtisch gegeben und besteht insbesondere im Gneisenaubering. Der geplante Abriss des sogenannten „Rosa-Blocks“ ist nur möglich, wenn alternativer Wohnraum zur Verfügung gestellt wird. Die Maßnahme bildet einen zentralen Baustein im städtebaulichen Gesamtkonzept Gneisenaubering, das am 29. September 2016 vom Stadtrat (Drucksache 359/2016) beschlossen wurde. Ihre Umsetzung wird zu einer erheblichen städtebaulichen Aufwertung des gesamten Quartiers und zum Abbau des Negativimages von Trier-West beitragen helfen.