Beschreibung der Maßnahme
Das Gelände der ehemaligen Gneisenaukaserne (1899/1900) ist eine nach § 5 Abs.2 DSchG geschützte bauliche Gesamtanlage. Unter Berücksichtigung des Erhalts der Halle wurde diese durch Ihre Nutzung als Parkhalle in das Gesamtkonzept integriert. Dieses sieht vor, die erforderlichen Parkplätze für das Areal auf zwei Felder zu bündeln. Das eine Feld befindet sich direkt vor der Halle, sodass sich die Nutzung der Halle als Parkhalle in den städtebaulichen Kontext einfügt.
In der Parkhalle entstehen insgesamt 34 Stellplätze. Das Gesamtkonzept wurde im September 2016 vom Stadtrat als räumliches Entwicklungskonzept beschlossen.
Auf Seite 8 (oben) der Vorlage heißt es: „Nach fachlicher Abschätzung durch die Gebäudewirtschaft Trier ist die denkmalgeschützte Reithalle aus bauphysikalischen Gründen künftig nur noch als sogen. Kalthalle sinnvoll zu erhalten. Hierzu soll die Halle im Inneren völlig entkernt und baulich gesichert werden. Der nicht unter Denkmalschutz stehende Anbau soll abgebrochen werden.“
Ein aus dieser Zeit stammendes Gutachten weist erhebliche bauliche und bauphysikalische Mängel nach (Schimmel, Feuchteschäden, Rissbildung, etc.). Aus diesen Gründen wurde auch der bis Anfang 2020 in dem Gebäude untergbrachte Kinderhort in die Eurenerstrasse 6-8 verlegt.