Knappes Angebot bei hoher Nachfrage – das sind die Zutaten für einen angespannten Wohnungs-markt. Trier zählt neben Mainz, Landau in der Pfalz und Speyer zu den Städten im Land, in denen aus diesem Grund die sogenannte Miet-preisbremse greifen soll. Die Begründung dafür ist im Bundesgesetzbuch (§558) zu finden. Demnach gilt ein Wohnungsmarkt als angespannt, „wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen (...) zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist“.
Um das zu belegen, hat das Amt für Stadtentwicklung und Statistik die Mietpreisentwicklung innerhalb von zehn Jahren anhand von zwei Wohnungstypen dokumentiert. Bei einer 1994 errichteten 85 Quadratmeter großen Wohnung – das entspricht der in der letzten Volksbefragung ermittelten durchschnittlichen Wohnungsgröße in Trier – ist der Mietpreis zwischen 2006 und 2016 um 1,5 Euro auf 7,15 Euro gestiegen. Bei einer 60 Quadratmeter großen Wohnung aus dem Baujahr 1964 stieg der Preis um 1,20 Euro auf 6,25 Euro. Diese Preissteigerungen um 24 beziehungsweise 27 Prozent liegen deutlich über dem durchschnittlichen bundesweiten Preisanstieg von 11,3 Prozent.
(Fortsetzung siehe Dokument)