Datum

Bebauungsplan BW 80 "Verbindungsstraße West"

Vorlage(20180207)593-2017 Bebauungsplan BW 80

Bereich
Ereignisart
Gebiet
Zuletzt geändert
16.03.2019

Beschluss der öffentlichen Auslegung
(Stadtratsvorlage 593/2017)

Der Stadtrat beschloss gemäß § 2 ff BauGB am 24.05.2017 die Aufstellung des BW 80 „Verbindungsstraße West“ (Vorlage 207/2017). Ziel für die Aufstellung des Bebauungsplanes BW 80 ist die planungsrechtliche Vorbereitung des Neubaus der „Verbindungsstraße West“ zwischen der Hornstraße sowie dem Bereich ehem. Eybl/Bobinet. Darüber hinaus dient die Verbindungsstraße West der Erschließung von derzeit mindergenutzten Flächen des ehemaligen Güterbahnhofes für neue gewerbliche Nutzungen im Rahmen der Städtebaufördermaßnahme Stadtumbau West.

Trier-West ist im Bereich des ca. 8,8 ha großen Geltungsbereiches des Bebauungsplans und dessen Umfeld aufgrund seiner historischen Entwicklung durch Bahnbrachen, Industrie- und Gewerbeanlagen, ein Umspannwerk sowie großflächige Einzelhandelseinrichtungen geprägt und hinterlässt abgesehen von dem bereits in Konversion befindlichen Bereich der ehemaligen Firmen Eybl/Bobinet zur Zeit einen noch weitgehend städtebaulich ungeordneten Eindruck. Darüber hinaus weist die aktuelle Verkehrsführung im Stadtteil funktionale Beeinträchtigungen auf und ist durch eine erhöhte Belastung der angrenzenden wohnbaulich geprägten Bereiche gekennzeichnet.

Durch die bereits im „Stadterneuerungskonzept Masterplan Trier-West“ (Vorlage 023/2010) beschlossene neue „Verbindungsstraße West“ soll das bestehende Verkehrsnetz geändert und bestehende Defizite behoben werden. Neben der Erschließung der benannten Flächen und des neuen Bahnhaltepunktes Trier-West kann der Straßenzug Aachener Straße - Luxemburger Straße sowie die Eurener Straße, deren angrenzende Bereiche durch Wohnnutzung bzw. gemischt genutzte Bereiche geprägt sind, und das Stadtteilzentrum Trier-West zukünftig vom Kfz-Verkehr entlastet werden. Die im „Masterplan Trier-West“ diesbezüglich formulierten städtebaulichen Ziele für eine zukunftsorientierte Entwicklung dieses Stadtteils können nach Umsetzung des neuen Erschließungskonzeptes realisiert werden. Für den Bereich der neuen Stadtteilmitte sieht der Masterplan eine Entwicklung von hoher städtebaulicher Qualität mit schwerpunktmäßiger Dienstleistungs-, Einzelhandels- und öffentlicher Nutzung vor, der die bestehenden Räume verknüpft und einen neuen Mittelpunkt im Stadtteil schafft. Im vorliegenden Bebauungsplanverfahren sollen jedoch zunächst die öffentlichen Platz- und Verkehrsflächen festgesetzt werden. Für die weiteren Flächen wird an den im Bebauungsplan „BW 48“ getroffenen Regelungen zur Art, Maß und Bauweise festgehalten. Die weitere planerische Entwicklung und Bebauung für diesen Bereich soll nach Realisierung der Verkehrsmaßnahmen (Verbindungsstraße West, Hornstraße tief und Bahnrampe, Bahnhaltepunkt Trier-West) auf Basis eines städtebaulichen Realisierungswettbewerbes planungsrechtlich vorbereitet werden. Die hiervon betroffenen Baufelder sollen dann durch eine Änderung des Festsetzungskatalogs – entsprechend den zukünftigen städtebaulichen Zielvorstellungen – modifiziert werden.

Grundlage der aktuellen Planung sind, eine schalltechnische Untersuchung (Anlage 6) und eine weitere konkretisierende Verkehrsuntersuchung Trier-West (Anlage 7), die auf Basis verschiedener Gutachten und Untersuchungen das 2011 erstellte „Verkehrsgutachten Trier-West - Beurteilung von Planungsvarianten“ (Vorlage 421/2011) aktualisiert. Zudem wurden die umwelt- und artenschutzrechtlichen Auswirkungen des Bebauungsplans ermittelt und bewertet, in dem vorliegenden Umweltbericht (Anlage 2b) gemäß § 2 a BauGB dokumentiert und durch sachverständige Beurteilungen zu Einzelthemen ergänzt. Ein besonderer Fokus lag hierbei auf den artenschutzrechtlichen Belangen (Anlagen 5 und 11), da auf den brachliegenden Bahnflächen Populationen streng geschützter Tierarten, hier Mauereidechse und Schlingnatter, festgestellt wurden, und den Bodenuntersuchungen aufgrund der historisch gewerblichen Nutzungen sowie den vorhandenen Leitungstrassen (Anlagen 8a, 8b, 9 und 10).

Der Öffentlichkeit wurden die Planungen und Zielsetzungen des Bebauungsplans BW 80 frühzeitig am 22.08.2017 im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erörtert. In der Zeit vom 29.05.2017 bis zum 19.06.2017 sowie vom 02.10.2017 bis 27.10.2017 einschließlich erfolgte eine frühzeitige Ämter- und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden, wie aus den Anlagen 1a und 1b ersichtlich, in die Planungen eingebracht. 

Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag des Stadtrats, den Bebauungsplan BW 80 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von 30 Tagen öffentlich auszulegen, erfolgt gleichzeitig die Freigabe zur gemeinsamen Beteiligung im Sinne von § 4 a BauGB der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Einholung der Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Mit dem Beschluss wird außerdem die planerische Anpassung für die Teilflächen der Bebauungspläne BW 8TL, BW 16Ä, BW 19Ä, BW 29A, BW 48, BW 61-1und BW 71 vorbereitet, die durch den BW 80 ersetzt werden sollen.

Der Bebauungsplanplan wird im Normalverfahren gemäß § 2 BauGB einschließlich Umweltprüfung aufgestellt.

Themen

Verkehr
Finanzierung
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Urheber

Stadtverwaltung Trier / Dez. IV / Stadtplanungsamt

Stadtverwaltung Trier / Dez. IV / Tiefbauamt