Beschreibung der Maßnahme
Im Zuge des Baus der Verbindungsstraße, die über einen neuen Kreisverkehr im Bereich der Markusstraße an die Hornstraße anschließt, wird ebenfalls die Hornstraße ausgebaut. Ziel ist es hier durch eine Neuaufteilung des Straßenraums den Verkehr besser und sicherer abzuwickeln. Beidseitig werden Radfahrstreifen und ausreichend dimensionierte Gehwege angeordnet. Die Zufahrtssituation zu den Einzelhandels- und Gewerbeflächen wird durch Abbiegestreifen und einen Mittelstreifen verbessert. Im nördlichen Bereich der Straße wird diese weiter nach Osten verschoben, so dass die Straße weiter von den Wohnhäusern wegrückt. Dies ermöglicht das Pflanzen einer Baumreihe und die Reduzierung der Lärmimmissionen.
Im Rahmen der Erarbeitung des BW 80 für die Verbindungsstraße West wurde die Lärmsituation an der Hornstraße durch das Büro FIRU Gfi, Kaiserlautern untersucht. Auf Basis der Untersuchung konnte ermittelt werden, welche Gebäude Anspruch auf passive Lärmschutzmaßnahmen haben. Hierzu wurde am 7.8.2018 die Satzung "Lärmschutz-Konzept Hornstraße" auf der Grundlage von § 24 GemO beschlossen. Im Bereich der Gebäude der GBT (Hochhäuser nördlich der Markusstraße) ist zudem eine Lärmschutzwand geplant.
Der Ausbau der Hornstraße erfolgt in Teilabschnitten "Freie Strecke" bzw. Knotenpunkte. Der Baubeschluss zum Ausbau der Hornstraße - 1. Bauabschnitt Knotenpunkte Kreisverkehrsplatz Markusstraße/Verbindungsstraße "Über Brücken und Bahnübergang Martinerfeld" wurde im Stadtrat am 05.07.2023 gefasst.
Die Maßnahmen sind gemäß LVFGKom (Landesverkehrsfinanzierungsgesetz zur Verbesserung der kommunalen Verhältnisse) förderfähig.
Mit dem Ausbau der Hornstraße im Knotenpunktbereich Bahnübergang Martinerfeld wurde am 13. Mai 2024 begonnen. Die städtische Maßnahme wurde Ende August fertiggestellt und wurde somit ca. 2 Monate schneller fertig, als ursprünglich kalkuliert. Die Deutsche Bahn muss noch die Maßnahmen zur Erneuerung des BÜ Martinerfeld umsetzen. Erst dann kann die vorgesehene Lichtsignalanlage an dem Knotenpunkt in Betrieb genommen werden. Die Ampelanlage muss aus Sicherheitsgründen mit der Schrankenanlage gekoppelt werden. Die vorhandene technische Anlage erfüllt die Anforderungen hierzu nicht.