Der Straßenausbau „Hornstraße“ zwischen Markusstraße und Kölner Straße ist eine Folgemaßnahme des Baues der „Verbindungsstraße West (Über Brücken)“ und der Reaktivierung der Weststrecke für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Während im südlichen Teil des Stadtumbaugebietes die Verkehrsströme künftig auf die drei Verkehrsachsen Eurener Straße, Verbindungsstraße West und Luxemburger Straße aufgeteilt sind, werden gemäß Verkehrsgutachten Trier-West für die Hornstraße ab der Einmündung der Verbindungsstraße West bis zum Bahnübergang Martinerfeld höhere Verkehrszahlen prognostiziert, da es im nördlichen Teil bis zur Kölner Straße neben der Hornstraße nur noch den Straßenzug Aachener Straße – Martinerfeld gibt. Die höheren Kfz-Zahlen sind zum Teil auch durch Verkehrsverlagerungen aufgrund längerer Schrankenschließzeiten am Bahnübergang Martinerfeld nach Reaktivierung der Weststrecke für den SPNV verursacht.
Aufgrund der Fülle aktuell in Planung und Realisierung befindlicher Infrastrukturmaßnahmen in Trier-West muss aus Kapazitätsgründen und in Bezug auf bestmögliche Aufrechterhaltung des Verkehrsgeschehens unter Berücksichtigung der Dringlichkeit die Splittung der Ausbaumaßnahme Hornstraße in die Teile 1 (Knotenpunkte) und 2 (freie Strecke) erfolgen. Die Maßnahmen von Teil 1 werden dabei auf den zwingend notwendigen Umfang begrenzt.
Der Kreisverkehrsplatz an der Markusstraße ist das wesentliche Verbindungsglied für die funktionsfähige Anbindung der Verbindungsstraße „Über Brücken“ an das Straßennetz. Hier treffen dazu die Hornstraße, die Markusstraße und die Rampe zwischen Hornstraße und der Straßenüberführung über die Gleisanlagen der Deutschen Bahn zusammen. Der KVP (Kreisverkehrsplatz) dient ebenfalls der Anbindung des sich im Bau befindlichen Bahnhaltepunktes West. Bis zur Fertigstellung des KVP in 2025 ist die Erreichbarkeit der Gewerbebetriebe „Über Brücken“ von der Eurener Straße, über die Martha-Brach-Straße und fortführend über eine temporäre Baustraße entlang der ehemaligen Lokrichthalle, in Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer ermöglicht.
Gegenüber dem Bestand wird die Hornstraße künftig, insbesondere aufgrund der Anlage von 1,85 m breiten Radfahrstreifen und beidseitigen Gehwegen von jeweils mind. 2,50 m Breite sowie Linksabbiegerstreifen zu verkehrlich relevanten Anliegern, einen breiteren Querschnitt haben. Dies bedeutet, dass bei der Realisierung von Teil 1 Übergangsbereiche baulich hergestellt werden müssen, die so geplant sind, dass es tiefbaumäßig möglichst wenig Provisorien gibt, aber voll funktionsfähige Knotenpunkte entstehen. Notwendige Fahrstreifenverziehungen sollen in den Übergangsbereichen bis zur Realisierung von Teil 2 (freie Strecke) mit Fahrbahnmarkierungen erfolgen und nur in minimalem Umfang für Gehwegübergänge provisorische Tiefbaumaßnahmen durchgeführt werden.
Vorhandene Ver- und Entsorgungsleitungen werden, soweit erforderlich, in Zusammenarbeit mit den Leitungsträgern den neuen Verhältnissen angepasst. Die Kostentragung hierbei erfolgt nach den vertraglichen bzw. gesetzlichen Regelungen.
Kreisverkehrsplatz Markusstraße
Der Kreisverkehrsplatz Markusstraße ist Teil des seit dem 07.08.2018 rechtskräftigen Bebauungsplans BW 80. Der umgebaute Knotenpunkt wird die im Norden anschließende Hornstraße, die Verbindungsstraße West (Über Brücken), die nordöstliche Rampe zur SÜ Eurener Straße (Straßenüberführung der Weststrecke, die derzeit erneuert wird) sowie die Markusstraße verbinden. Der im Bestand in südlicher Richtung weiterführende Abschnitt der Hornstraße (künftig Willi-Pfeil-Straße) wird für Kfz-Verkehr nicht mehr an den Knotenpunkt angeschlossen sein. Im Endzustand wird die Wendeanlage südlich des Kreisverkehrsplatzes mit einer Radfahrerschleuse zum Kreisverkehrsplatz ausgebildet. Diese v.g. Restarbeiten für den KVP werden aber erst im Zuge des Vollausbaus der Willi-Pfeil-Straße endgültig erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Möglichkeit zur temporären Verkehrsführung zwischen dem KVP und der unteren Hornstraße weiterhin ermöglicht.
Im Knotenpunkt selber ist die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn des Kreisverkehrs vorgesehen. Die Radfahrstreifen der freien Strecke beginnen/enden entsprechend vor/ hinter dem Knotenpunkt. Die Gehwege werden räumlich abgesetzt von der Kreisfahrbahn geführt, in den so entstehenden Grünflächen sind Baumstandorte vorgesehen. Die Fußgänger werden in allen Knotenpunktarmen mit Fußgängerüberwegen über die Fahrbahn geführt.
Die vorhandene Bushaltestelle „Hohensteinstraße“, die für Busbetriebspausen genutzt wird, liegt im Bereich der künftigen Willi-Pfeil-Straße und kann künftig nicht mehr angefahren werden. Somit sind auch keine Wendefahrten unter Nutzung der Auffahrtsrampen zur SÜ Eurener Straße mehr möglich. In Abstimmung mit den SWT soll nun die Bushaltestelle „Markusstraße“ für Betriebspausen genutzt und die Wendefahrt im Kreisverkehr Markusstraße durchgeführt werden. Dazu muss wegen der geringen Entfernung zum Kreisverkehrsplatz eine Busbucht angelegt werden, um Verkehrsbehinderungen zu vermeiden. Der Ausbau dieser Busbucht erfolgt im Rahmen von Teil 2 des Straßenausbaues Hornstraße und kann wegen der Flächenverfügbarkeit nur auf der Westseite der Hornstraße eingeplant werden. Im Teil 1 wird ein Provisorium als Buswartefläche hergestellt.
Der Kreisverkehrsplatz beansprucht Flächen des Parkplatzes des benachbarten Einzelhandels. Infolge des Eingriffs in die private Fläche geht der Bau von Ersatzstellplätzen nördlich der Verbindungsstraße zum vorderen Gebäude einher. Der Höhenunterschied zwischen neuem Gehweg entlang des KVP und des privaten Parkplatzes wird durch eine Winkelstützwand überwunden. Die fußläufige Erreichbarkeit vom KVP zu den Geschäften ist dann über eine barrierefreie Rampe möglich.
Die geplante nordwestlich des Kreisverkehrsplatzes Markusstraße beginnende ca. 250 m lange / 4 m hohe Lärmschutzwand ist dem Teil 2 zugeordnet.
Bauausführung
Die Fahrbahnflächen/Radfahrstreifen erhalten beim Knotenpunkt Kreisverkehrsplatz Markusstraße eine bituminöse Befestigung. Die Gehwegflächen werden gepflastert.
Bei den Fußgängerverkehrsflächen werden die Belange behinderter und anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen sowie die Anforderungen an die Barrierefreiheit wie folgt berücksichtigt:
- Bau ausreichend breiter Gehwege (b=2,50 m)
- Absenkung der Bordsteine an Fußgängerquerungsstellen mit differenzierter Bordhöhe
- Einbau von taktilen Bodenindikatoren gemäß DIN an Querungsstellen
Die Straßenausstattung erfolgt im erforderlichen Umfang (Markierung, wegweisende Beschilderung und StVO-Beschilderung) gemäß den einschlägigen Richtlinien. Zur Straßenbeleuchtung wird eine Beleuchtungsanlage mit LED-Leuchten hergestellt.
Die Realisierung des KVP kann nur unter Aufrechterhaltung des Durchgangsverkehrs ausgeführt werden. Es gilt die Vorgabe die aktuell schwierige Verkehrssituation nicht zu verschärfen. Somit kann der Ausbau nur in verschiedenen Verkehrsführungsphasen, verbunden mit dem Bau von provisorischen Fahrbahnen, ausgeführt werden.
Die bauliche Umsetzung des KVP wird voraussichtlich ab Mitte 2024 erfolgen. Der Kreisverkehrsplatz Markusstraße ist dabei quasi der letzte Bauabschnitt der Verbindungstraße West und schließt diese im Norden an das Bestandsstraßennetz an. In diesem Zusammenhang steht ebenfalls der Neubau der Straßenrampe zwischen der Straßenüberführung und dem geplanten KVP. Durch die gemeinsame Ausschreibung der Bauleistungen für den KVP und die nordöstliche Straßenrampe sind Synergien auf den Bauablauf, insbesondere auf die Fertigstellung und somit zur Freigabe für den Verkehr zu erwarten.
Die neue Straßenüberführung über die Bahn ist voraussichtlich Ende 2024 fertig gestellt. Die Freigabe für den Kfz-Verkehr kann erst nach Fertigstellung des KVP und der Straßenrampe erteilt werden. Die provisorische Fußgängerüberführung für den Bau der SÜ wird voraussichtlich im Oktober 2024 abgebaut. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Ab diesem Zeitpunkt, spätestens nach Fertigstellung der Brücke, wird die Querung der Gleise für Fußgänger und Radfahrer vom KVP Römerbrückenkopf über ein Provisorium in südlicher Richtung in die Eurener Straße ermöglicht. Darüber hinaus, ist die Fertigstellung des Bahnhaltepunkt West laut DB bis Dezember 2024 noch zu nennen.
Die Fortschreibung der Kosten für den 1. Bauabschnitt Knotenpunkt Kreisverkehrsplatz Markusstraße/Verbindungsstraße „Über Brücken“ gemäß Vorlage 304/2023 ist kurz gefasst (wie schon oben beschrieben) aufgrund der aktuellen Baupreisentwicklung, der Einführung neuer gesetzlichen Vorgaben (in dem Fall: Ersatzbaustoffverordnung), der dauerhaften Aufrechterhaltung des Durchgangverkehrs (durch Herstellung von prov. Fahrbahnen/Baubehelfe) und durch die Herstellung von Ersatzstellplätzen mit der zugehörigen Stützwand bedingt.
Begründung:
Die Kosten der Teilmaßnahme Kreisverkehrsplatz Markusstraße (Hornstraße) in Höhe von insgesamt rund 3.170.000 € teilen sich gemäß einer Bewertung der Anlagenbuchhaltung wie folgt in investive und konsumtive Bestandteile, sowie auf die Haushaltsjahre 2024 bis 2026 auf:
Bereich |
2024 |
2025 |
2026 |
Summe |
|||
Investiv |
Konsumtiv |
Investiv |
Konsumtiv |
Investiv |
Konsumtiv |
||
KVP Markusstraße (STU Hornstraße) |
545.000 |
307.000 |
1.100.000 |
783.000 |
310.000 |
125.000 |
3.170.000 |
Die Kosten für die Rampe der Straßenüberführung Eurener Straße in Höhe von 2.535.000 € teilen sich folgendermaßen auf Ergebnis- und Finanzhaushalt sowie auf die Jahre 2024 – 2026 auf:
Bereich |
2024 |
2025 |
2026 |
Summe |
|||
Investiv |
Konsumtiv |
Investiv |
Konsumtiv |
Investiv |
Konsumtiv |
||
Rampe SÜ Eurener Straße |
900.000 |
290.000 |
900.000 |
240.000 |
190.000 |
15.000 |
2.535.000 |
Ausbau- / Erschließungsbeiträge:
Der hier in Frage stehende zum Ausbau bestimmte Teil der Hornstraße beinhaltet die Kreisverkehrsanlage Markusstraße. Der Ausbau der Hornstraße erfolgt in zwei technischen Bauabschnitten. Im 1. Technischen Bauabschnitt werden die Anbindungen zu den Knotenpunkten Kreisverkehrsanlage Markusstraße und Bahnübergang Martinerfeld ausgebaut. Der Ausbau des „Mittelteils“ ist zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen.
Bei dem Ausbau der Hornstraße handelt es sich um eine Maßnahme an einer bereits hergestellten Verkehrsanlage, die deren Erneuerung und Erweiterung dient.
Erneuerung bedeutet die Wiederherstellung einer vorhandenen, ganz oder teilweise unbrauchbaren, abgenutzten oder schadhaften Anlage in einen dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand. Unter Erweiterung versteht man jede flächenmäßige Vergrößerung einer fertiggestellten Anlage oder deren Ergänzung durch weitere Teile.
Die Hornstraße ist den heutigen Anforderungen nicht mehr gewachsen. Die Fahrbahn weist erhebliche Schäden auf, die bis in den Unterbau der Straße hineinreichen. Durch den Ausbau nach aktuellen technischen Standards wird wieder ein verkehrssicherer Zustand erreicht. Die Straße wird durch die Herstellung beidseitiger Gehwege sowie durch die Anlage von Radfahrstreifen erweitert. Die Leistungsfähigkeit der Anlage wird gehoben. Damit ist der Ausbautatbestand gegeben.
Die Stadt Trier ist aufgrund der Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz (KAG) und den entsprechenden städtischen Ausbaubeitragssatzungen verpflichtet, die ihr entstehenden Investitionsaufwendungen über Beiträge zu refinanzieren. Dies erfolgt durch Erhebung von wiederkehrenden Ausbaubeiträgen auf der Basis der tatsächlich entstandenen Baukosten.
Das Land Rheinland-Pfalz hat durch Änderung des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) vom 05.05.2020 die grundsätzliche flächendeckende Einführung des wiederkehrenden Ausbaubeitrages beschlossen. Durch diese Gesetzesänderung werden die Gemeinden zur Umstellung des Erhebungssystems verpflichtet. Bei der Erhebung des wiederkehrenden Beitrages wird im Gegensatz zum einmaligen Beitrag nicht auf die einzelne Verkehrsanlage abgestellt, sondern vielmehr auf ein ganzes Straßensystem mit all seinen zum Anbau bestimmten Straßen. Durch Satzung sind einheitliche öffentliche Einrichtungen festzulegen (Abrechnungseinheiten), die durch das Zusammenfassen mehrerer, in einem abgrenzbaren und räumlich zusammenhängenden Gebietsteil liegende Verkehrsanlagen des Gemeindegebietes gebildet werden. Der Beitragspflicht unterliegen alle baulichen, gewerblichen, industriell oder in ähnlicher Weise nutzbaren Grundstücke, für die die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit der Zufahrt oder des Zugangs zu einer in der Abrechnungseinheit gelegenen Verkehrsanlage besteht. Die Solidargemeinschaft der Beitragspflichtigen wird hier von allen Anliegern der Abrechnungseinheit gebildet. Die einzelne Straße wird lediglich als Bestandteil des örtlichen Straßennetzes gesehen, welches insgesamt die Erschließung der Anliegergrundstücke sichert. Dabei wird zugrunde gelegt, dass jeder Grundstückseigentümer das gemeindliche Verkehrsnetz in Anspruch nimmt, um die öffentliche Infrastruktur zu nutzen (qualifizierte Inanspruchnahme eines Straßensystems).
Der KVP liegt in der Abrechnungseinheit Trier-West, welche am 16.05.2023 durch den Stadtrat beschlossen und am 23.05.2023 öffentlich bekannt gemacht wurde.
Der Beitragsanspruch entsteht jeweils mit Ablauf des 31. Dezember für das abgelaufene Jahr.
Der Kreisverkehrsplatz an der Markusstraße stellt eine „echte Kreisverkehrsanlage“, also eine Kreisfahrbahn mit einer nicht überfahrbaren Mittelinsel, dar. Die Herstellung führt nicht zu einem Investitionsaufwand, der im Rahmen der Erhebung von Ausbaubeiträgen umgelegt werden kann. Der KVP ist nicht zum Anbau bestimmt und vermittelt damit den anliegenden Grundstücken keinen Sondervorteil im Sinne des Ausbaubeitragsrecht. Aus diesem Grund können für den Ausbau der Kreisverkehrsanlage keine Ausbaubeiträge erhoben werden.
Für die im Zuge des Ausbaus des Kreisverkehrsplatzes notwendig werdenden Angleichungsmaßnahmen ist eine Beitragserhebung möglich. Nach derzeitigem Stand ist hier mit Ausbaubeiträgen in Höhe von rund 1.084.000 € zu rechnen.
Förderung:
KVP Markusstraße (Hornstraße)
Da die Hornstraße eine Hauptverkehrsstraße im städtischen Verkehrsnetz ist und die Baumaßnahme somit nach dem Landesverkehrsfinanzierungsgesetz – Kommunale Gebietskörperschaften (LVFGKom) förderfähig ist, wird ein Zuwendungsantrag beim Landebetrieb Mobilität (LBM) eingereicht. Seitens des LBM wurden eine Förderung in Höhe von 65 % der zuwendungsfähigen Kosten in Aussicht gestellt. Es wird daher mit einer Landeszuwendung in Höhe von rund 970.000 € gerechnet.
SÜ Eurener Straße
Für den Bau der Rampe zur Straßenüberführung Eurener Straße wurden Fördermittel nach dem Landesverkehrsförderungsgesetz (LVFG) beantragt. Es wurde eine Zuwendung in Höhe von 75 % der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt. Es wird eine Zuwendung in Höhe von insgesamt 1.080.000 € erwartet.
Der Stadtrat möge beschließen:
- Die mit Vorlage 304/2023 für den Teilbereich 1. Bauabschnitt Knotenpunkt Kreisverkehrsplatz Markusstraße/Verbindungsstraße „Über Brücken“ beschlossenen Gesamtkosten von 1.323.000 € werden um 1.847.000 € auf nunmehr 3.170.000 € fortgeschrieben.
- Die für die Auftragsvergabe benötigte Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.410.000 € wird gemäß § 102 GemO im Teilhaushalt 4.1 – Planen und Bauen – bei Projekt 7.511121 – STU West, Hornstraße – außerplanmäßig bereitgestellt.
- Aufgrund der gemeinsamen Bauausführung mit der Rampe Straßenüberführung Eurener Straße erfolgt im Teilhaushalt 4.2 – Straßen, Verkehr und Grünflächen – bei Projekt 7.541249 – Eurener Straße, Bereich mit Rampen – eine überplanmäßige Mittelbereitstellung gem. § 100 GemO in Höhe von 900.000 €.
- Für den Ausbau des Teilbereich Kreisverkehrsplatz Markusstraße/Verbindungsstraße werden wiederkehrende Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz (KAG) in Verbindung mit den städtischen Ausbaubeitragssatzungen „Wiederkehrende Ausbaubeiträge Trier-West“ erhoben.
Voraussichtliche klimatische Auswirkungen:
Es ergeben sich keine Änderungen der klimatischen Auswirkungen gegenüber dem Ursprungsbeschluss Vorlage 304/2023.
Finanzielle Auswirkungen:
KVP Markusstraße (STU Hornstraße)
Finanzhaushalt
Der in 2024 kassenwirksam werdende investive Anteil von 545.000 € steht im Finanzhaushalt 2024, Teilhaushalt 4.1 – Planen und Bauen – unter Projekt 7.511121 – STU West, Hornstraße – PSP-Element 7.511121.700.300 – Baukosten – und Sachkonto 7859030 – Anlagen im Bau und Anzahlungen für Baumaßnahmen – zur Verfügung.
Die auf die Jahre 2025 und 2026 entfallenden investiven Anteile in Höhe von 1.100.000 € und 310.000 € werden im Rahmen der Haushaltsplanung 2025 ff. in den Finanzhaushalten 2025 und 2026, Teilhaushalt 4.1 – Planen und Bauen – unter Projekt 7.511121 – STU West, Hornstraße – PSP-Element 7.511121.700.300 – Baukosten – und Sachkonto 7859030 – Anlagen im Bau und Anzahlungen für Baumaßnahmen – eingeplant.
Ergebnishaushalt
Der auf das Jahr 2024 entfallende konsumtive Anteil von 307.000 € steht im Ergebnishaushalt 2024, Teilhaushalt 4.2 – Straßen, Verkehr und Grünflächen – bei PSP-Element 1.100.5.4.01.01.00.02 – Bau von Verkehrsanlagen – und Sachkonto 5233110 – Unterhaltung von Straßen – zur Verfügung.
Der auf die Jahre 2025 und 2026 entfallende konsumtive Anteil von 783.000 € bzw. 125.000 € wird im Rahmen der Haushaltsplanung 2025 ff. in den Ergebnishaushalten 2025 und 2026, Teilhaushalt 4.2 – Straßen, Verkehr und Grünflächen – bei PSP-Element 1.100.5.4.01.01.00.02 – Bau von Verkehrsanlagen – und Sachkonto 5233110 – Unterhaltung von Straßen – eingeplant.
Verpflichtungsermächtigung
Für die Auftragsvergabe im Jahr 2024 wird für den in 2025 und 2026 kassenwirksam werdenden investiven Anteil eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 1.410.000 € mit Kassenwirksamkeit in 2025 i.H.v. 1.100.000 € und Kassenwirksamkeit in 2026 i.H.v. 310.000 € benötigt.
Diese wird im Finanzhaushalt 2024, Teilhaushalt 4.1 – Planen und Bauen – unter Projekt 7.511121 – STU West, Hornstraße – außerplanmäßig gem. § 102 Gemeindeordnung (GemO) bereitgestellt. Die Deckung erfolgt in gleicher Höhe aus der nicht vollständig benötigten Verpflichtungsermächtigung im Finanzhaushalt 2024, Teilhaushalt 4.2 – Straßen, Verkehr und Grünflächen – bei Projekt 7.541249 – Eurener Straße, Bereich Rampen m. Brücke.
Zuwendungen
Die erwartete Zuwendung des Landes in Höhe von rund 970.000 € wird gemäß der ihr zugrundeliegenden Auszahlungen in Höhe von 601.400 € in den Finanzhaushalten 2024 (101.400 €), 2025 (400.000 €) und 2026 (100.000 €) im Teilhaushalt 4.1 – Planen und Bauen – unter Projekt 7.511121 – STU West, Hornstraße – PSP-Element 7.511121.705 – Zuwendungen – und Sachkonto 6814210 – Investitionszuwendungen vom Land –
und in Höhe von 368.600 € in den Ergebnishaushalten 2024 (68.600 €), 2025 (250.000 €) und 2026 (65.000 €) im Teilhaushalt 4.2 – Straßen, Verkehr und Grünflächen – bei PSP-Element 1.100.5.4.01.01.00.02 – Bau von Verkehrsanlagen – und Sachkonto 4144210 – Zuwend. f. lfd. Zw. v. Land – vereinnahmt.
Beiträge
Die erwarteten Ausbaubeiträge von 1.084.000 € werden im Finanzhaushalt 2025 i.H.v. 302.189 €, im Finanzhaushalt 2026 i.H.v. 609.923 € und im Finanzhaushalt 2027 i.H.v. 171.887 € im Teilhaushalt 4.1 – Planen und Bauen – bei Projekt 7.511121 – STU West, Hornstraße – unter PSP-Element 7.511121.715 – Beiträge – und Sachkonto 6825910 – Beiträge und ähnliche Entgelte v. sonst. priv. Bereich – vereinnahmt.
Rampe SÜ Eurener Straße
Finanzhaushalt
Der in 2024 kassenwirksam werdende investive Anteil von 900.000 € wird im Finanzhaushalt 2024, Teilhaushalt 4.2 – Straßen, Verkehr und Grünflächen – bei Projekt 7.541249 - Eurener Straße, Bereich Rampen m. Brücke – unter PSP-Element 7.541249.700.300 – Baukosten – und Sachkonto 7859030 – Anlagen im Bau und Anzahlungen für Baumaßnahmen – gem. § 100 Gemeindeordnung (GemO) überplanmäßig bereitgestellt.
Die Deckung erfolgt in Höhe von 400.000 € aus nicht vollständig benötigten Ausgabeansätzen im Finanzhaushalt 2024, Teilhaushalt 4.1 – Planen und Bauen – bei Projekt 7.511116 – STU West, Jägerkaserne – PSP-Element 7.511116.700.300 – Baukosten – und Sachkonto 7859030 – Anlagen im Bau und Anzahlungen für Baumaßnahmen – und in Höhe von 500.000 € aus nicht komplett benötigten Ausgabenansätzen im Finanzhaushalt 2024, Teilhaushalt 4.2 – Straßen, Verkehr und Grünflächen – bei Projekt 7.541261 – Versenkbare Poller im Stadtgebiet - PSP-Element 7.541261.700.300 – Baukosten – und Sachkonto 7859030 – Anlagen im Bau und Anzahlungen für Baumaßnahmen.
Die auf die Jahre 2025 und 2026 entfallenden investiven Anteile in Höhe von 900.000 € und 190.000 € werden im Rahmen der Haushaltsplanung 2025 ff. in den Finanzhaushalten 2025 und 2026, Teilhaushalt 4.2 – Straßen, Verkehr und Grünflächen – bei Projekt 7.541249 - Eurener Straße, Bereich Rampen m. Brücke – unter PSP-Element 7.541249.700.300 – Baukosten – und Sachkonto 7859030 – Anlagen im Bau und Anzahlungen für Baumaßnahmen – eingeplant.
Ergebnishaushalt
Der auf das Jahr 2024 entfallende konsumtive Anteil von 290.000 € steht im Ergebnishaushalt 2024, Teilhaushalt 4.2 – Straßen, Verkehr und Grünflächen – bei PSP-Element 1.100.5.4.01.01.00.02 – Bau von Verkehrsanlagen – und Sachkonto 5233110 – Unterhaltung von Straßen –zur Verfügung.
Der auf die Jahre 2025 und 2026 entfallende konsumtive Anteil von 240.000 € bzw. 15.000 € wird im Rahmen der Haushaltsplanung 2025 ff. in den Ergebnishaushalten 2025 und 2026, Teilhaushalt 4.2 – Straßen, Verkehr und Grünflächen – bei PSP-Element 1.100.5.4.01.01.00.02 – Bau von Verkehrsanlagen – und Sachkonto 5233110 – Unterhaltung von Straßen – eingeplant.
Verpflichtungsermächtigung
Für die Auftragsvergabe im Jahr 2024 wird für den in 2025 und 2026 kassenwirksam werdenden investiven Anteil eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 1.090.000 € mit Kassenwirksamkeit in 2025 i.H.v. 900.000 € und Kassenwirksamkeit in 2026 i.H.v. 190.000 € benötigt. Diese steht im Finanzhaushalt 2024, Teilhaushalt 4.2 – Straßen, Verkehr und Grünflächen – bei Projekt 7.541249 – Eurener Straße, Bereich Rampen m. Brücke – zur Verfügung.
Zuwendungen
Die erwartete Zuwendung des Landes in Höhe von rund 1.080.000 € wird gemäß der ihr zugrundeliegenden Auszahlungen in Höhe von 853.200 € in den Finanzhaushalten 2024 (253.200 €), 2025 (500.000 €) und 2026 (100.000 €) im Teilhaushalt 4.2 – Straßen, Verkehr und Grünflächen – bei Projekt 7.541249 – Eurener Straße, Bereich Rampen m. Brücke – PSP-Element 7.541249.705 – Zuwendungen – und Sachkonto 6814210 – Investitionszuwendungen vom Land – und in Höhe von 226.800 € in den Ergebnishaushalten 2024 (76.800 €), 2025 (100.000 €) und 2026 (50.000 €) im Teilhaushalt 4.2 – Straßen, Verkehr und Grünflächen – bei PSP-Element 1.100.5.4.01.01.00.02 – Bau von Verkehrsanlagen – und Sachkonto 4144210 – Zuwend. f. lfd. Zw. v. Land – vereinnahmt.