Die Stadterneuerung von Trier-West ist eine zentrale städtebauliche Aufgabe der Stadt Trier, die mit dem Beschluss des Stadtumbaugebietes und Sicherungssatzung (Vorlage 268/2014, Beschluss vom 22.07.2014 sowie Vorlage 492/2015, Beschluss vom 15.12.2015) auf Basis des Integrierten Handlungskonzepts Stadtumbau Trier-West (Vorlage 080/2012, Beschluss vom 27.03.2012), den vorbereitenden Untersuchungen (Vorlage 078/2012, Beschluss vom 27.03.2012) und dem Stadterneuerungskonzept Trier-West / Masterplan (Vorlage 023/2010 mit Beschluss vom 11.05.2010) beschlossen wurde.
Ein wesentliches Ziel des „Stadtumbaus Trier-West“ zur Nutzung bestehender Potenziale und zur Behebung ermittelter stadträumlicher Defizite ist hierbei die Verbesserung der verkehrlichen Situation im Stadtteil durch die umfassende Änderung des bestehenden Verkehrsnetzes.
Zentrale Maßnahme ist der Bau der Verbindungsstraße West, welche den Straßenzug Aachener Straße - Luxemburger Straße sowie die Eurener Straße und das neue Stadtteilzentrum von Trier-West zukünftig vom Kfz-Verkehr entlasten soll.
Die Verbindungsstraße West wird westlich der Bahnlinie zum Teil auf Flächen ehemaliger, bereits rückgebauter Gleisanlagen (Gleis 15-18) geführt. Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten und Flächenverfügbarkeiten im Stadtteil kann der nördliche Teil der Trasse der geplanten Verbindungsstraße West hierbei nur auf diesen Flächen verlaufen. Geprüfte Alternativen wie etwa die Anbindung der Verbindungsstraße über die neue Stadtteilmitte an die Eurener Straße erzielen nicht die gewünschten verkehrlichen Entlastungen und Verbesserungen im Stadtteil entsprechend den Zielen des Stadtumbaus. Die jetzige Trassenführung ist unerlässlich für die Realisierung des Stadtumbaus Trier-West und die Abwicklung der prognostizierten Verkehrsmengen.
Vor der Entwidmung der ehemaligen Gleisfläche und dem Abschluss des Ankaufprozesses (Beschlussvorlage 462/2017) müssen zur Flächenfreisetzung bahnbetriebliche Anlagen umgebaut werden. Es handelt sich dabei um den Umbau von Oberleitungsanlagen (Errichtung neuer Maste und Rückbau vorhandener Maste inkl. Fundamentabbruch bis 1,80 m unter Bestandsgelände) sowie den Umbau von Kabelanlagen (Herstellung betriebstechnisch erforderlicher Lückenschlüsse infolge aufzugebender Leitungen in der Ankauffläche und Rückbau aller gemäß Bestandsplänen bekannten Kabeltrassen in der Ankauffläche).
Nach den geltenden Regelungen der Deutschen Bahn sind entstehende Kosten vom Veranlasser, also der Stadt Trier, zu tragen. Die Ausführungsplanung, die Bauvorbereitung und die Ausführung der Bauleistungen zur Freimachung der Trasse für die Verbindungsstraße West von Betriebsanlagen der Deutschen Bahn erfolgt nach Abschluss des Bau- und Finanzierungsvertrages im Auftrag der Deutschen Bahn AG durch Unternehmen, die für die spezifischen Einzelgewerke qualifiziert und zugelassen sind.
Die im Rahmen der Entwurfsplanung für die bahnbetrieblichen Anlagen (Auftrag der Stadt Trier an die Deutsche Bahn vom 22.12.2016 (Vorlage 468/2016, Beschluss vom 16.11.2016) ermittelten Kosten zur baulichen Umsetzung der Maßnahmen bilden die Basis für den Bau- und Finanzierungsvertrag mit der DB Netz AG.
Die Planung und Realisierung der Straßenbaumaßnahme im Rahmen des Fördergebietes „Stadtumbau Trier-West“ wird durch das Bund-Länder-Programm „Stadtumbau West“ der Städtebauförderung auf Basis des verabschiedeten Planungsrahmens zum Einsatz von Mitteln des Programms Städtebauförderung in Trier - Fortschreibung 2014-2018 ff (Vorlage 539/2014, Beschluss vom 10.02.2015) und Fortschreibung 2018-2021 ff (Vorlage 107/2017, Beschluss vom 24.05.2017) mit 90% bezuschusst.
(Fortsetzung siehe Dokument)