Datum

Bebauungsplan BW 48 "Hornstraße, Bahnrampe Trier-West"

Vorlage(20110901)233-2011 BW 48 Hornstr. , Bahnrampe Trier-West

Bereich
Ereignisart
Gebiet
Zuletzt geändert
16.03.2019

Satzungsbeschluss
(Stadratsvorlage 233/2011)

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans BW 48 "Hornstraße, Bahnrampe Trier-West" hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 25.09.2008 den Aufstellungsbeschluss gefasst (vgl. Vorlage 309/2008). Gleichzeitig wurde eine Veränderungssperre erlassen und mit Stadtratsbeschluss vom 02.09.2010 um ein Jahr verlängert (vgl. Vorlage 354/2010). Dem Bebauungsplan BW 48 sind die städtebaulichen Ziele der übergeordneten räumlichen Entwicklungskonzepte gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB zugrundezulegen. Hierzu zählen der Masterplan Trier-West (Stadtratsbeschluss am 11.05.2010, vgl. Vorlage 023/2010) sowie das Integrierte Handlungs- und Entwicklungskonzept für das benachbarte Programmgebiet "Soziale Stadt Trier-West" (Stadtratsbeschluss am 20.11.2008, vgl. Vorlage 358/2008). Wesentliche Ziele der Bebauungsplanung sind eine Steuerung der Einzelhandelsentwicklung durch Festsetzung von Gewerbegebieten sowie Sondergebieten für Einzelhandel, der Ausschluss von Vergnügungsstätten sowie Bordellen bzw. bordellähnlichen Betriebe und die Formulierung von örtlichen Bauvorschriften zur Errichtung von Werbeanlagen. Da es sich um die Überplanung eines bereits weitgehend bebauten Innenbereichs handelt, wird der
Bebauungsplan BW 48 "Hornstraße, Bahnrampe Trier-West" als Bebauungsplan der Innenentwicklung im Sinne von § 13a BauGB aufgestellt. Somit wurde das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB durchgeführt. Von der Durchführung einer Umweltprüfung wurde gemäß § 13 Abs. 2 BauGB nach Vorprüfung abgesehen (vgl. Vorlage 072/2011). Der Entwurf des Bebauungsplans wurde im Zeitraum 20.12.2010 – 21.01.2011 den inhaltlich betroffenen Behörden sowie den Grundstückseigentümern zur Stellungnahme vorgelegt. Die Ergebnisse aus diesem frühzeitigen Beteiligungsverfahren sind einer Abwägung unterzogen worden (vgl. Vorlage 072/2011). Nach Beschluss des Stadtrats vom 14.04.2011 (vgl. Vorlage 072/2011) erfolgte die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange im Zeitraum 27.04.2011 – 31.05.2011. Die eingegangenen Stellungnahmen sowie die zugehörigen Beschlussvorschläge sind der Anlage 2 zu entnehmen. Da die daraus resultierenden Planänderungen lediglich klarstellende Funktion ohne materiellen Regelungsgehalt besitzen, kann auf eine erneute Auslegung verzichtet werden.

(Fortsetzumg siehe Dokument)

Finanzierung
Keine Information hinterlegt.
Personen
Keine Information hinterlegt.
Bilder
  • BW 48 Geltungsbereich - Übersichtskarte

    Stadtverwaltung Trier / Dez. IV / Stadtplanungsamt

Dokumente

Dokumente

Dokumentdatei

BW 48 Planurkunde

Urheber

Stadtverwaltung Trier / Dez. IV / Stadtplanungsamt

Dokumentdatei

BW 48 Begründung

Urheber

Stadtverwaltung Trier / Dez. IV / Stadtplanungsamt