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Umnutzung des Kasernengebäudes 38 - 40 zu einem

Vorlage(20090331)133-2009 Umnutzung des Kasernengebäudes Gneisenaustraße 38 - 40

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Zuletzt geändert
28.09.2020

Verwaltungsgebäude für die Arbeitsgemeinschaft der Agentur für Arbeit und der Stadt Trier (ARGE)
(Stadtratsvorlage 133/2009)

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 25.09.2008 (Drucksache 147/2008) beschlossen, das Kasernengebäude Gneisenaustraße 38-40 zu einem Verwaltungsgebäude für die ARGE umzubauen.

In der Zwischenzeit haben Abstimmungsgespräche mit der Agentur für Arbeit, der ARGE, der ADD Trier, den beauftragten Architekten und der Stadt Trier stattgefunden. Die Anforderungen des Denkmalschutzes wurden berücksichtigt. Der Denkmalpflegebeirat der Stadt Trier hat in seiner Sitzung am 11.02.2009 keine Bedenken gegen das geplante Konzept erhoben. Die städtische Denkmalpflege und auch die Landesdenkmalpflege werden im Rahmen des anstehenden Baugenehmigungsverfahrens weiterhin beteiligt.

Das Raumprogramm wurde den Anforderungen der ARGE entsprechend angepasst.  Nach dem aktuellen Stand der Planungen können jetzt insgesamt 90 Mitarbeiter/Innen der ARGE untergebracht werden. Aufgrund des erheblichen Raumbedarf der ARGE ist die Unterbringung eines dringend erforderlichen Besprechungsraumes im bestehenden Gebäude nicht mehr möglich, so dass ein Anbau zusätzlich eingeplant werden musste. Der Anbau wird mit einem transparenten, behindertengerechten Zugang mit dem Hauptgebäude verbunden sein. Die Besuchertoiletten, sowie eine kleine Teeküche sind im Anbau mit eingeplant. Hierdurch kann der Anbau unabhängig vom Hauptgebäude genutzt werden, was eine flexible Nutzung, auch außerhalb der ARGE (z.B. für Stadtteilkonferenzen) möglich macht. Auf der Basis der jetzt vorliegenden Kostenberechnung sind Baukosten in Höhe von 4,6 Mio. € zu veranschlagen.

Die Beteiligung des Landes im Rahmen des Programms Soziale Stadt erfolgt aufgrund einer Kostenerstattungsbetragsberechnung. Diese sieht eine Bezuschussung der unrentierlichen Kosten in Höhe von 80 v.H. vor, wobei zunächst die nicht förderfähigen Kosten in Abzug gebracht werden. Hierzu zählen u.a. die eigenen städtischen Aufwendungen für die Projektsteuerung.  In der weiteren Berechnung werden dem Jahresertrag sämtliche laufenden Aufwendungen gegenübergestellt. Der verbleibende Betrag ist für die Verzinsung des Fremdkapitals und die Abschreibung einzusetzen. Nach dem derzeitigen Stand der Verhandlungen mit der ADD Trier ist von einem Kostenerstattungsbetrag von 1.734.353 € auszugehen. Die Förderung des Landes beträgt 80 % des Erstattungsbetrages, somit 1.387.482 €.

Nach Abschluss der Baumaßnahme übernimmt das Amt für Gebäudewirtschaft die weitere Bewirtschaftung der städtischen Immobilie und wird u.a. die weitere Ausgestaltung der erforderlichen Verträge übernehmen.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                (weiter s. Dokument)                                                                                   

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