Datum

Projekt Soziale Stadt Trier-West II

Vorlage(20050623)159-2005 Einrichtung Quartiersmanagement

Bereich
Ereignisart
Gebiet
Zuletzt geändert
24.08.2020

Einrichtung Quartiersmanagement

 

 

Mit dem Beschluss „Soziale Stadt Trier-West“ vom 30.03.2004 (Vorlage 065/2004) hat der Stadtrat der Beteiligung des Stadtteils Trier-West am Bund – Länder – Programm „Stadt- und Ortsteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die soziale Stadt“ zugestimmt. Für die Durchführung vorbereitender Untersuchungen und für kleinere Verbesserungen der sozialen Infrastruktur wurden Mittel in Höhe von 125.000 € zur Verfügung gestellt.

Die vorbereitende Untersuchung zur allgemeinen Bestandsaufnahme Trier-West/Pallien wurde an das Büro für Sozialplanung Kappenstein vergeben. Die Feststellungen dieser Voruntersuchung sowie die Ergebnisse des Bürgergutachtens und des Stadtteilrahmenplans machen deutlich, dass der Stadtteil Trier-West in prägenden Teilen im Sinne des § 136 BBauG „nach seiner vorhandenen Bebauung oder nach seiner sonstigen Beschaffenheit den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse oder an die Sicherheit der in ihm wohnenden und arbeitenden Menschen nicht entspricht“ bzw. „in der Erfüllung der Aufgaben erheblich beeinträchtigt ist, die ihm nach seiner Lage und Funktion obliegen“. Der städtebauliche Handlungsbedarf in Trier-West ist unstrittig. 

Zur Durchführung des Programmes Soziale Stadt ist zunächst die Festlegung einer Gebietsabgrenzung erforderlich, auf die sich die erforderlichen Maßnahmen beziehen sollen. Die Voruntersuchung empfiehlt orientiert an sozialräumlichen und funktionalen Kriterien und in Abstimmung mit dem Bau- und Sozialdezernat die in Anlage II dargestellte Abgrenzung des Gebietes, das in seiner Nord-Süd-Ausdehnung von der Bezirkssportanlage bis zur Markusstraße einschließlich des Grundstückes der Pfarrei Christkönig reichen, im Westen vom Fuß des Markusberges, östlich von der Eurener-Straße begrenzt sein soll. Parallel dazu soll das sich anschließende Gebiet zwischen Eurener Straße und Bahngeleisen einschließlich der Jägerkaserne mit dem Instrument der Städtebaulichen Sanierungsmaßnahme weiterentwickelt werden.

Die Beschreibung von Stärken und Schwächen des Stadtteils macht deutlich, dass für eine positive Entwicklung viele Einzelmaßnahmen mit unterschiedlichem Finanz- und Zeitaufwand erforderlich sind. Das Bürgergutachten lässt keinen Zweifel daran, dass die Beseitigung der hohen und anhaltenden Arbeitslosigkeit im Stadtteil, insbesondere unter Jugendlichen, auf der Zielebene absolute Priorität genießt.

Neben der beruflichen Qualifizierung Jugendlicher, dem Zugang erwerbsfähiger Frauen und Männer zum Arbeitsmarkt und dem Schlüsselprojekt „Gneisenaukasernen“ formulieren das Bürgergutachten und der Stadtteilrahmenplan aber einige Dutzend weiterer Probleme unterschiedlichster Art. In der Summe überschreiten sie selbst im Rahmen eines Zeitfensters von 5-10 Jahren die finanziellen Möglichkeiten der Stadt Trier. Es ist daher unabdingbar, Prioritäten festzulegen, nach denen die festgestellten Probleme angegangen werden können. Dieser Entscheidungsprozess steht einerseits in der Verantwortung von Rat und Verwaltung. Andererseits muss er nach Vorgaben des BauGB und des Bund-Länder-Programms die unmittelbare Beteiligung von Bürgern fördern und ihre Zielvorstellungen und Maßnahmenvorschläge berücksichtigen. Dies gilt auch für die Vorrangigkeit von Maßnahmen. Eine Festlegung auf Maßnahmen nach Prioritäten wird Gegenstand eines zu erstellenden integrierten Handlungskonzeptes sein.

Unter städtebaulichen und sozialen Aspekten, aber auch wegen des Unmuts von Bürgerinnen und Bürgern kommt einer zügigen städtebaulichen Lösung für den Bering der Gneisenaukasernen Vorrang vor allen anderen Projekten zu. Die vorliegende Expertise zum Umgang mit den bestehenden Kasernengebäuden kommt zu alternativen Ergebnissen und schlägt abschließend einen Teilabbruch mit Neubebauung vor. Seitens der oberen Denkmalpflegebehörde wurde für diese Lösung Zustimmung signalisiert. Vor diesem Hintergrund soll daher eine mögliche Sanierung für alternative Nutzungen detailliert untersucht werden. Ein konkreter Ansatz könnte die Herrichtung eines Wohnblockes zu einer zentralen Kindertagesseinrichtung mit angegliedertem Familienzentrum und Bürgerräumen sein und die bisher auf drei verschiedene Standorte verteilten Einrichtungen des Caritasverbandes zusammenfassen. Zu untersuchen ist, ob dies unter baulich-funktionalen und unter Kostengesichtspunkten realisierbar ist. Die hierfür anfallenden Planungskosten sind aus den vorhandenen Resten finanzierbar (für die Untersuchung Gneisenaukaserne waren 50.000 € veranschlagt, von denen bisher 8.000 € benötigt wurden). Der Caritasverband für die Region Trier e.V. hat in den vergangenen Jahren vielfältige Erfahrungen in der Gemeinwesenarbeit in Trier-West gesammelt. Er wird auch in Zukunft für die Weiterentwicklung des Stadtteils eine wichtige Rolle spielen. Von daher ist es sinnvoll, ihm die Trägerschaft des Quartiersmanagements zu übertragen.

In Trier-West existiert seit etlichen Jahren ein Runder Tisch, der die Entwicklung des Quartiers beobachtet und analysiert. Er transportiert seine Erfahrungen regelmäßig in die Verwaltung und die Stadtpolitik mit dem Ziel der langfristigen Aufwertung des Stadtteils. In diesem Runden Tisch wird das Quartiersmanagement einen sachkundigen und engagierten Partner finden.

Das Quartiersmanagement soll in Form eines Stadtteilbüros für alle Beteiligten räumlich und zeitlich gut erreichbar sein. 

Das Quartiersmanagement

  • plant, realisiert, dokumentiert und evaluiert die Aktivierung bürgerschaftlichen Engagements,
  • fördert die Beteiligung möglichst vieler und unterschiedlicher Bewohner in Arbeitsgruppen, Projekten, Vereinen, Genossenschaften mit dem Ziel selbsttragender Strukturen über das Ende der Programmumsetzung hinaus,
  • ist engagierter Ansprech- und Kooperationspartner besonders für Benachteiligte und weniger artikulationsfähige Gruppen,
  • baut Vertrauen in Personen und Prozesse auf,
  • trägt im Fall gegensätzlicher Interessen zu einvernehmlichen Lösungen bei,
  • vernetzt Akteure und Aktionen im Stadtteil und führt Vereine, Institutionen und Akteure zusammen,
  • moderiert Aushandlungsprozesse zwischen den verschiedenen Interessensgruppen,
  • erarbeitet Konzepte und organisiert deren öffentliche Präsentation,
  • organisiert die Kommunikation und die Zusammenarbeit zwischen der Stadtverwaltung und der lokalen Politik einerseits und den für den Stadtteil engagierten Akteuren andererseits,
  • schafft Bezüge der Stadtteilaufwertung zur gesamtstädtischen Entwicklungspolitik.

Für das Quartiersmanagement wird der Einsatz einer sozialpädagogischen Fachkraft für erforderlich gehalten. Die Personal- und Sachkosten einschließlich Verfügungsfonds betragen jährlich ca. 100.000 €.

Für die Einrichtung des Stadtteilbüros werden Anschaffungskosten in Höhe von 15.000 € veranschlagt.

Das Quartiersmanagement soll die Arbeit am 01.07.2005 aufnehmen und ist zunächst auf die Dauer von fünf Jahren befristet. Für die Zeit vom 01.07.05 bis 31.12.05 erhält der Caritasverband einen Zuschuss in Höhe von bis zu 65.000,00 €

(weiter s. Dokument)

                                                                                                                                                                                                                                                                            

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