Der Stadtrat möge beschließen:
1. Die Stadt Trier errichtet den öffentlichen Kinderspielplatz 3.19 Gneisenaubering in Trier-West
entsprechend der vorliegenden Planung.
2. StadtRaum Trier wird mit der Umsetzung der Maßnahme beauftragt.
3. Die zur Vergabe des Bauauftrages benötigte Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 442.500 €
wird gem. § 102 GemO außerplanmäßig bei Projekt 7.511132 – SZ, Spielplatz Gneisenaubering – im
Finanzhaushalt 2023 bereitgestellt.
Datum
Kinderspielplatz 3.19 Gneisenaubering in Trier-West
Vorlage(20231102)Vorlage 375/2023
Maßnahmen
Baubeschluss und außerplanmäßige Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung
Themen
FreiraumgestaltungFinanzierung
Keine Information hinterlegt.
Personen
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Baubeschluss Kinderspielplatz GneisenauberingUrheber
Stadtverwaltung Trier / Dez. II / Jugendamt