Datum

BW 80 "Verbindungsstraße West"

Vorlage(20180605)273-2018 BW 80 Satzungsbeschluss

Bereich
Ereignisart
Gebiet
Zuletzt geändert
27.10.2018

Satzungsbeschluss
(Stadtratsvorlage 273/2018 - Dezernatsausschuss IV)

Die Stadterneuerung von Trier-West ist eine zentrale städtebauliche Aufgabe für die Stadt Trier. Zur Bewältigung dieser Aufgabe wurde u.a. 2010 für Trier-West ein „Stadterneuerungskonzept“ als Städtebaulicher Masterplan (Vorlage 923/2010) erarbeitet. Dieser Masterplan formuliert einen anspruchsvollen, städtebaulichen Rahmen für eine zukunftsorientierte Entwicklung dieses Stadtteils und seiner besonderen Entwicklungsbereiche. Dabei wurden bestehende Konzepte und Planungen berücksichtigt, wie etwa der „Stadtteilrahmenplan“ (Vorlage 314/2005) oder die Vorbereitenden Untersuchungen (Vorlage 145/2005). Eine Konkretisierung des Masterplans erfolgte durch das Integrierte Handlungskonzept Stadtumbau West - Trier-West (Vorlage 080/2012). Das Stadtumbaugebiet wurde im Juli 2014 festgelegt und als Satzung beschlossen (Vorlage 268/2014) und in das Städtebauförderprogramm Stadtumbau West aufgenommen.

(weitere siehe Dokument)

weiterer Auszug:

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wurden gemäß der Beschlusslage des Stadtrates am 07.02.2018 in die Planung eingebracht (vgl. Vorlage 593/2017).

Der Planentwurf lag im Anschluss in der Zeit vom 28.02.2018 bis einschließlich 03.04.2018 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Zeitgleich wurde mit Schreiben vom 22.02.2018 den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Inhaltliche Änderungserfordernisse des Planentwurfs ergaben sich aufgrund der im Rahmen der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen Anregungen nicht, es wurden lediglich redaktionelle Ergänzungen und Anpassungen in den Planunterlagen vorgenommen, die jedoch keine inhaltlichen Auswirkungen haben, die eine erneute Auslegung begründen würden.

Der Bebauungsplan kann daher gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen werden.

(Fortsetzung siehe Dokument)

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Verkehr
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