Datum

Verbindungsstraße West im Stadtumbaugebiet Trier-West

Vorlage(20161116)468-2016 BW 80 Flächenfreisetzung

Bereich
Ereignisart
Gebiet
Zuletzt geändert
16.03.2019

Planung der Flächenfreisetzung der Trasse für die Verbindungsstraße West von Anlagen der Deutschen Bahn.
(Stadtratsvorlage 468/2016 - Dezernatsausschuss IV)

Der Neubau der Verbindungsstraße West ist zusammen mit anderen Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen unerlässlich für den Stadtumbau Trier-West und die Abwicklung der prognostizierten Verkehrsmengen und hat als Ausgangspunkt den Masterplan Trier-West (Vorlage 023/2010, Beschluss vom11.05.2010) mit letzter Aktualisierung des Planwerks im Mai 2016. Die Planung und Realisierung der Straßenbaumaßnahme im Rahmen des Fördergebietes „Stadtumbau Trier-West“ wird durch das Bund-Länder-Programm „Stadtumbau West“ der Städtebauförderung auf Basis des Planungsrahmens zum Einsatz von Mitteln des Programms Städtebauförderung in Trier - Fortschreibung 2014-2018 ff (Vorlage 539/2014, Beschluss vom 10.02.2015) bezuschusst.

Die Verbindungsstraße West wird westlich der Bahnlinie zum Teil auf Flächen ehemaliger, bereits rückgebauter Gleisanlagen, geführt. Vor der Entwidmung dieser Flächen und dem Abschluss des Ankaufprozesses müssen alle noch verbliebenen betriebsnotwendigen Bahnanlagen rückgebaut bzw. verlegt werden. Es handelt sich dabei um Oberleitungsanlagen, Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik und Anlagen der 50-Hz-Stromversorgung.

Nach den geltenden Regelungen der Deutschen Bahn sind entstehende Kosten vom Veranlasser, also der Stadt Trier, zu tragen. Die Planung der erforderlichen Arbeiten zur Freimachung der Trasse für die Verbindungsstraße West von Betriebsanlagen der Deutschen Bahn erfolgt nach Abschluss des Planungs- und Finanzierungsvertrages im Auftrag der Deutschen Bahn AG durch deren Rahmenvertragspartner, die für die spezifischen Einzelgewerke qualifiziert und zugelassen sind. Gleiches gilt für die spätere bauliche Umsetzung der Maßnahmen an den bahnbetrieblichen Anlagen. Die im Rahmen der Planung für die bahnbetrieblichen Anlagen erstellte Kostenschätzung wird die Basis für den später zwischen der DB AG und der Stadt Trier zu schließenden Durchführungs- und Finanzierungsvertrag sein.

(Fortsetzung - Beschlusstext und Anlagen - siehe Dokumente)

Themen

Verkehr
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