Datum

BW 74 "Aachener Straße, Martinerfeld"

Vorlage(20120830)300-2012 BW74 Satzungsbeschluss

Bereich
Ereignisart
Gebiet
Zuletzt geändert
20.02.2020

Erster Satzungsbeschluss
(Stadtratsvorlage 300/2012)

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans BW 74 "Aachener Straße, Martinerfeld" hat der Stadtrat am 29.01.2009 erstmals einen Aufstellungsbeschluss gefasst (vgl. Vorlage 503/2008). Hiermit war das städtebauliche Ziel verbunden, in dem derzeit zum unbeplanten Innenbereich im Sinne von § 34 BauGB zählenden Geltungsbereich eine geordnete städtebauliche Entwicklung hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzungen zu erreichen. Die Ausformulierung der Planungsziele ergibt sich aus der Beschlussvorlage 066/2011 und insbesondere aus der Begründung zum Bebauungsplanentwurf. Zur Vermeidung von städtebaulichen Fehlentwicklungen ist für den Geltungsbereich am 01.09.2011 die Verlängerung der Veränderungssperre für ein Jahr erlassen worden (vgl. Vorlage 234/2011). Die frühzeitige Bürgerinformation im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB wurde am 15.06.2011 durchgeführt, die frühzeitige Behördenbeteiligung erfolgte im Zeitraum 15.07.2011 – 15.08.2011. Der Beschluss zur ersten öffentlichen Auslegung wurde vom Stadtrat am 13.12.2011 gefasst (vgl. Vorlage 411/2011), die Auslegung selbst erfolgte im Zeitraum 04.01.2012 – 06.02.2012. Aufgrund der erforderlichen Planänderungen beschloss der Stadtrat am 03.05.2012 eine erneute öffentliche Auslegung (vgl. Vorlage 107/2012), die gem. § 4a Abs. 3 BauGB in einer verkürzten Beteiligungsfrist im Zeitraum 16.05.2012 – 04.06.2012 durchgeführt wurde Die eingegangenen Stellungnahmen sowie die zugehörigen Beschlussvorschläge sind der Anlage 5 zu entnehmen. Da die daraus resultierenden redaktionellen Planänderungen lediglich klarstellende Funktion ohne materiellen Regelungsgehalt besitzen, kann auf eine erneute Auslegung verzichtet werden. Der Bebauungsplan BW 74 kann somit einschließlich der in den Plan aufgenommenen örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen werden. Mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplans BW 74 (sowie des südlich angrenzenden Bebauungsplans BW 75-1 "Luxemburger Straße in Trier-West") tritt der überplante Bebauungsplan VW 9 "Kreuzung Römerbrücke, Luxemburger Straße, Aachener Straße und Eisenbahnüberführung" (Durchführungsplan nach Aufbaugesetz von 1958) außer Kraft. Mit dem selbständigen Aufhebungsbeschluss ist das Ziel verbunden, dass der ursprüngliche Bebauungsplan VW 9 auch bei etwaiger Unwirksamkeit der Festsetzung des neuen Bebauungsplans BW 74 außer Kraft gesetzt ist.

(Fortsetzung siehe Dokument)

Finanzierung
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Personen
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  • BW 74 Geltungsbereich - Übersichtskarte

    Stadtverwaltung Trier / Dez. IV / Stadtplanungsamt

Dokumente

Dokumente

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BW 74 Begründung

Urheber

Stadtverwaltung Trier / Dez. IV / Stadtplanungsamt

Dokumentdatei

BW 74 Planurkunde

Urheber

Stadtverwaltung Trier / Dez. IV / Stadtplanungsamt