Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19.06.2018 den Bebauungsplan BW 80 „Verbindungsstraße West“ gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss wird hiermit gem. § 10 BauGB bekannt gemacht.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus der beigefügten Übersichtskarte ersichtlich.
(Fortsetzung siehe Dokument)