Datum

BW 80 „Verbindungsstraße West“

RaZ(20180703)BW 80

Bereich
Ereignisart
Gebiet
Zuletzt geändert
06.02.2019

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses und der Rechtsverbindlichkeit

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19.06.2018 den Bebauungsplan BW 80 „Verbindungsstraße West“ gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss wird hiermit gem. § 10 BauGB bekannt gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus der beigefügten Übersichtskarte ersichtlich.

(Fortsetzung siehe Dokument)

Themen

Verkehr
Finanzierung
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Personen
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Bilder
  • BW 80 Geltungsbereich Satzungsbeschluss

    Stadtverwaltung Trier / Dez. IV / Stadtplanungsamt

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