Datum

Bekanntmachung der Satzung „Lärmschutzkonzept Hornstraße“ der Stadt Trier gemäß § 24 Gemeindeordnung (GemO)

RaZ(20180703)Amtliche Bekanntmachung

Bereich
Ereignisart
Gebiet
Zuletzt geändert
27.10.2018

Aufgrund § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) zuletzt geändert am 02.03.2017 (GVBl. S. 21) wird gemäß des Beschlusses des Stadtrates vom 19.06.2018 die folgende Satzung „Lärmschutzkonzept Hornstraße“ der Stadt Trier erlassen:

Präambel
Die Stadt Trier trägt zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrslärm die Kosten für Schallschutzmaßnahmen an Wohngebäuden im Bereich der „Hornstraße“. Begünstigt werden Eigentümer, an deren Wohngebäude nach der schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan BW 80 „Verbindungsstraße West“ Immissionswerte von 60 dB (A) nachts oder 70 dB (A) tags erreicht oder überschritten werden oder die planbedingte Erhöhung der Verkehrslärmbelastung als wesentlich zu beurteilen ist, wenn sich der Beurteilungspegel an den betroffenen Straßenabschnitten um mindestens 3 dB(A) erhöht und die Immissionsgrenzwerte der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (16. BImSchV ) erstmals oder weitergehend überschritten werden, und bei denen durch verkehrstechnische oder aktive Schallschutzmaßnahmen ein Unterschreiten dieser Werte dauerhaft nicht erreicht werden kann.

§ 1 Zweck der Satzung
Zweck dieser Satzung ist die Bestimmung von Anspruchsvoraussetzungen für die Erstattung von Kosten für Schallschutzmaßnahmen an Wohngebäuden im Zusammenhang mit dem Ausbau der Hornstraße im Rahmen der Städtebauförderprojektes „Stadtumbau Trier-West“ auf der Grundlage von § 42 Bundesimmissionsschutzgesetz i. V. m. der 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) sowie der 24. BImSchV und der Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes - VLärmSchR 97.

(Fortsetzung siehe Dokument)

Themen

Verkehr
Finanzierung
Keine Information hinterlegt.
Personen
Keine Information hinterlegt.
Bilder
  • Satzung Lärmschutz Hornstrasse Stadtratsvorlage 292/2018 - Übersichtsplan (rot = Anspruch auf Lärmschutz)

    Stadtverwaltung Trier / Dez. IV / Stadtplanungsamt

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