Beschreibung der Maßnahme
Mit der Umsetzung der Straßenplanung zum Ausbau der Verbindungsstraße kommt es zu Verlusten bedeutsamer Biotopstrukturen für streng geschützte Tierarten. Im Rahmen des Fachbeitrages Artenschutz wurde die naturschutzrechtliche Zulassung des Bauvorhabens geprüft und artenschutzrechtliche Anforderungen ermittelt, welche sich aus den einschlägigen Richtlinien wie FFH-Richtlinie, EU-Vogelschutzrichtlinie und dem Bundesnaturschutzgesetz ergeben. Im Fachbeitrag Artenschutz des B-Planes BW 80 sind Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände sowie vorgezogene CEF- und FCS-Maßnahmen zum Erhalt und zur Entwicklung der Lebensräume für Bluthänfling, Haussperling, Mauereidechse, Zauneidechse und Schlingnatter ermittelt und im Bebauungsplan festgesetzt worden. Bei den Tierarten handelt es sich um gefährdete Arten bzw. Arten der Vorwarnliste gemäß Roten Liste RLP sowie um besonders geschützte bzw. streng geschützte Tierarten nach Bundesnaturschutzgesetz. Es gibt zeitlich vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen, welche vor Beginn der Baumaßnahme bzw. des Eingriffs hergestellt sein müssen, um die ökologische Funktion der Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten zu erhalten. Die Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen, sind unmittelbar vor oder während der Straßenbaumaßnahme durchzuführen sind.
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