Anlass
Die Flächen der ehemaligen Jägerkaserne sowie des brachliegenden Busdepots der Stadtwerke (SWT) im Stadtteil Trier-West stellen mit einer Bruttobaufläche von 10,3 ha ein wichtiges Potential zur Deckung des Wohnbauflächenbedarfs in der Stadt Trier dar. Zugleich verfügen die Entwicklungsbereiche über sehr gute Standortfaktoren wie die Nähe zur Innenstadt, die gute Erreichbarkeit, die unmittelbare Nachbarschaft zur Stadtteilmitte, gute soziale Infrastruktur und Nahversorgung sowie die naturräumliche Lage zwischen den Moselhöhen und der Mosel. Durch die geplanten Maßnahmen des Städtebauförderprogramms Stadtumbau Trier-West wie die Entwicklung der Stadtteilmitte, Bau einer neuen Verbindungsstraße, Schaffung eines neuen Bahnhaltepunktes in Verbindung mit der Reaktivierung der Weststrecke und die Neuanlegung eines Grünzugs, der die Naherholungsbereiche der Moselhänge mit dem Moselufer verbindet, werden die bestehenden Potentiale gestärkt.
Die Konversion der brachliegenden Areale der Jägerkaserne und des SWT-Busdepots ist ein weiterer zentraler Baustein der Aufwertung des Stadtteils Trier-West. Durch die Innenentwicklungsmaßnahme werden die bisher für die Bewohner nicht nutzbaren Flächen neu entwickelt und mit den umgebenden Quartieren vernetzt. Dadurch entsteht die Chance zur Schaffung eines innovativen Quartiers mit einem nachhaltigen energetischen Konzept, ansprechender Architektur, attraktiven Naherholungsräumen und hoher Wohn- und Lebensqualität.
Für die Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung der ehemaligen Jägerkaserne hat die Stadt Trier von ihrem Erstzugriffsrecht Gebrauch gemacht und das Grundstück von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) im Jahr 2017 erworben. Zur Entwicklung des Dienstleitungssektors im Gebiet wurde vorlaufend zur Konversion der Kaserne als einer der ersten Bausteine ein Teil des Grundstücks (Objekt Eurener Straße 48) veräußert.
Im Rahmen der Vorbereitung des Investorenauswahlverfahrens für das Kasernengrundstück sowie der Vorbereitung der Projektumsetzung soll der Bebauungsplan BW 83 „Irrbachquartier“ aufgestellt und damit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuordnung der Flächen geschaffen werden.
(Fortsetzung siehe Dokument)