Datum

BW 80 Verbindungsstraße Trier West

Vorlage(20190129)682-2018 BW 80 Ausgleichsmaßnahmen

Bereich
Ereignisart
Gebiet
Zuletzt geändert
18.07.2019

Herstellung der artenschutzrechtlichen und landespflegerischen Ausgleichsmaßnahmen -
Baubeschluss
(Stadratsvorlage 682/2018)

Beschreibung der Baumaßnahme

Die Stadt Tier plant im Rahmen des Stadtumbaus Trier-West den Bau einer Verbindungsstraße, die den Straßenzug Aachener Straße – Luxemburger Straße sowie die Eurener Straße und das Stadtteilzentrum von Trier-West zukünftig vom Kfz-Verkehr entlasten soll. Mit der Umsetzung der Straßenplanung kommt es zu Verlusten bedeutsamer Biotopstrukturen für streng geschützte Tierarten.

Im Rahmen des Fachbeitrages Artenschutz wurde die naturschutzrechtliche Zulassung des Bauvorhabens geprüft und artenschutzrechtliche Anforderungen ermittelt, welche sich aus den einschlägigen Richtlinien wie FFH-Richtlinie, EU-Vogelschutzrichtlinie und dem Bundesnaturschutzgesetz ergeben. Im Fachbeitrag Artenschutz des B-Planes BW 80 sind Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände sowie vorgezogene CEF- und FCS-Maßnahmen zum Erhalt und zur Entwicklung der Lebensräume für Bluthänfling, Haussperling, Mauereidechse, Zauneidechse und Schlingnatter ermittelt und im Bebauungsplan festgesetzt worden.  Bei den Tierarten handelt es sich um gefährdete Arten bzw. Arten der Vorwarnliste gemäß Roten Liste RLP sowie um besonders geschützte bzw. streng geschützte Tierarten nach Bundesnaturschutzgesetz.

Die Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen, welche unmittelbar vor oder während der Straßenbaumaßnahme durchzuführen sind, werden im Baubeschluss des Straßenneubaus enthalten sein und sind nicht Bestandteil dieses Baubeschlusses.

Der vorliegende Baubeschluss enthält die zeitlich vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen, welche vor Beginn der Baumaßnahme bzw. des Eingriffs hergestellt sein müssen, um die ökologische Funktion der Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten zu erhalten.

Folgende Ausgleichsmaßnahmen sind vor Beginn der Straßenbaumaßnahme zu realisieren:

1.      Bauabschnitt 01:

Artenschutzrechtliche CEF-Maßnahmen M1/A1

(CEF=vorgezogene Maßnahmen für die dauerhafte ökologische Funktion mit unmittelbaren räumlichen Bezug):
Anlage und Entwicklung von Ruderalflächen mit Steinriegeln und kleineren Gebüschen innerhalb des Geltungsbereiches des B-Planes (Überwinterungsplätze, Eiablagehabitate, Totholzhaufen, 100 m Gabionenmauer, Pflanzung) in 2019

2.      Bauabschnitt 02:

Artenschutzrechtliche und landespflegerische FCS-Maßnahmen K1 (FCS=vorgezogene Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustandes):
Anlage und Entwicklung von Ruderalflächen mit Steinriegeln und kleineren Gebüschen auf externer Fläche Gemarkung Olewig, Flur 17, Flurstück 50 (Trockenmauer, Steinriegel, Magerwiese) , Beginn 2020

3.      Bauabschnitt 02:

Artenschutzrechtliche und landespflegerische FCS-Maßnahmen K 3

(FCS=vorgezogene Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustandes):
Anlage und Entwicklung einer strukturreichen Feldhecke mit vorgelagerten Ruderalsaum auf externer Fläche Gemarkung Olewig, Flur 17, Flurstück 50 (Feldhecke, Obstbaumhochstämme, Krautsaum), Beginn 2020

Mit der Erstellung der Planung der Maßnahmen ist das Büro IFÖNA aus Völklingen beauftragt. Die Planung beinhaltet die vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen, die Vermeidungsmaßnahmen und die Umweltbaubegleitung.

(Fortsetzung siehe Dokument)

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