Datum

Soziale Stadt Trier-West - Wohnumfeldverbesserung Trierweilerweg

Vorlage(20180830)379-2018 Wohnumfeldverbesserung Trierweilerweg

Bereich
Ereignisart
Gebiet
Zuletzt geändert
13.03.2019

Baubeschluss - Außerplanmäßige Mittelbereitstellung gemäß § 100 Gemeindeordnung (GemO) im Finanzhaushalt 2018 - Außerplanmäßige Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung gemäß § 102 Gemeindeordnung (GemO) im Finanzhaushalt 2018
(Stadtratsvorlage 379/2018)

1. Beschreibung der Baumaßnahme
Das Gesamtkonzept für den Gneisenaubering Trier-West wurde am 29.09.2016 vom Stadtrat als räumliches Entwicklungskonzept im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen (Drucksache 359/2016).
Ziel dieses Konzeptes ist die nachhaltige Verbesserung der Lebens- und Wohnsituation der Bewohnerinnen und Bewohner, die Auflösung einer sozialen Benachteiligung im Quartier und die Anknüpfung an die im Quartier vorhandenen Ressourcen unter Mitwirkung der vor Ort angesiedelten Gemeinwesenarbeit.
Ein Baustein des Gesamtkonzeptes stellt die Aufwertung des Umfeldes an den Wohngebäuden Trierweilerweg dar, welche nun durch Herrichtung der dortigen Straßen, Wege, Stellplätze, Gebäudeeingänge und Grünflächen umgesetzt werden soll.
Ziel ist, die wohnungsnahen Freiräume für die Bewohner attraktiver zu gestalten und somit die Aufenthaltsqualität zu erhöhen.

Die hier von der Maßnahme betroffenen Flächen und auch die Gebäude unterliegen einem 1996 mit der gbt Wohnungsbau- und Treuhand AG geschlossenen Erbbaurechtsvertrag. Die Gebäude selbst sind seitens der Stadt Trier in Gänze von der gbt angemietet, so dass die Belegung der
Wohnungen – analog des gesamten städtischen Wohnungsbestandes – ausschließlich durch die Stadt Trier erfolgt.
Damit die nun anstehenden Wohnumfeldmaßnahmen wie geplant umgesetzt werden können, ist es notwendig, die Freiflächen aus der Erbpacht herauszulösen. Für den hier zu fassenden Baubeschluss ist die rechtliche Flächenverfügbarkeit nicht zwingend erforderlich, so dass die entsprechende Beschlussvorlage zur Auslösung der Freiflächen aus dem Erbbaurechtsvertrag in einer separaten Vorlage in der kommenden Ratssitzung am 26.09.2018 eingebracht wird.
Mit der Umsetzung der Maßnahme kann erst begonnen werden, wenn die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind.
Vor Beginn der Detailplanungen fanden im Jahre 2017 zwei Veranstaltungen statt, bei denen sich die Bewohner im Rahmen von Workshops einbringen konnten. Beim ersten Termin im Rahmen des Tages der Städtebauförderung am 13.05.2017 wurden Ideen und Wünsche der Bewohner aufgenommen und diskutiert, um diese in die Planungen einfließen zu lassen. Beim zweiten Workshop am 28.06.2017 erfolgte die
Vorstellung der Vorentwurfsskizzen mit Diskussion. Die Planung wurde von den Teilnehmern als Basis für das weitere Vorgehen empfohlen.
Anschließend fand die Abstimmung mit den betreffenden Fachämtern und sonstigen Institutionen (Zweckverband ART, usw.) statt.
Entsprechend der bisherigen Planungen (siehe Anhang) des Büros Ernst & Partner soll die Umfeldgestaltung Trierweilerweg ab 2019 umgesetzt werden.

(Fortsetzung siehe Dokument)

Finanzierung
Keine Information hinterlegt.
Personen
Keine Information hinterlegt.
Bilder
  • Wohnumfeldverbesserung Trierweilerweg

    büro ernst&partner

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