Datum

Umbau und Sanierung des denkmalgeschützten ehemaligen preußischen Kasernengebäudes Gneisenaustraße 33-37 zu Wohnzwecken

Vorlage(20180314)083-2018 Gneisenaustrasse 33-37

Bereich
Ereignisart
Gebiet
Zuletzt geändert
06.02.2019

Kostenfortschreibung
(Stadtratsvorlage 083/2018)

Der gesamte Gneisenaubering ist als Denkmalzone rechtskräftig geschützt. Ziel des Denkmalschutzes ist der Erhalt der Bauwerke und der Grundstruktur der Anlage. Nur in dieser Gesamtheit erschließt sich das Kulturdenkmal als historisches Dokument. Die Stadt Trier ist als Eigentümerin gemäß § 2 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz (DSchG) verpflichtet, das Kulturdenkmal zu erhalten und zu pflegen.

Mit Vorlagen Nr. 098/2015 (Bedarfs- und Grundsatzbeschluss) und Nr. 419/2016 (Baubeschluss mit Mittelbereitstellung) hat der Stadtrat Sanierung und Umbau des denkmalgeschützten ehemaligen preußischen Kasernengebäudes Gneisenaustr. 33–37 für Wohnzwecke beschlossen. Der hierbei zugrunde gelegte Kostenaufwand belief sich auf 6,13 Mio. €.

Zur weiteren inhaltlichen Begründung und Notwendigkeit des Projektes kann hier auf die Ausführungen in den beiden Beschlussvorlagen verwiesen werden.

Die in der Anlage verkürzt dargestellten Mehr- bzw. Minderkosten werden nachfolgend näher erläutert:

(Fortsetzung siehe Dokument)

Themen

Wohnen
Finanzierung
Keine Information hinterlegt.
Personen
Keine Information hinterlegt.
Bilder
Dokumente

Dokumente