Datum

BW 80 "Neue Verbindungsstraße West"

Vorlage(20170524)207-2017 BW80 Aufstellungsbeschluss

Bereich
Ereignisart
Gebiet
Zuletzt geändert
13.03.2019

Aufstellungsbeschluss
(Stadtratsvorlage 207/2017)

Trier-West hebt sich aufgrund seiner historischen Entwicklung, seiner vielfältigen Siedlungs- und Nutzungsstruktur und seiner mannigfaltigen städtebaulichen und sozialen Herausforderungen deutlich von den übrigen Trierer Stadtteilen ab. Der Stadtteil selbst ist durch verstreute Wohnquartiere, Bahnbrachen, Industrie und Gewerbeanlagen, ein Umspannwerk, den ehemaligen Betriebshof der Stadtwerke, Kasernengelände sowie großflächige Einzelhandelseinrichtungen geprägt. Insgesamt macht der Stadtteil damit einen städtebaulich ungeordneten Eindruck. Die großen Lücken, die mit dem Rückzug der Bahn entstanden sind, das Nebeneinander von Wohnen und gewerblich geprägten Flächen sowie die stark befahrenen Verkehrsadern stellen aktuell große städtebauliche
Missstände dar. Die Stadterneuerung von Trier-West ist daher eine zentrale städtebauliche Aufgabe für die Stadt Trier. Zur
Bewältigung dieser Aufgabe wurde u.a. 2010 für Trier-West ein „Stadterneuerungskonzept“ als Städtebaulicher Masterplan (Vorlage 923/2010) erarbeitet. Dieser Masterplan formuliert einen anspruchsvollen, städtebaulichen Rahmen für eine zukunftsorientierte Entwicklung dieses Stadtteils und seiner besonderen Entwicklungsbereiche. Dabei wurden bestehende Konzepte und Planungen berücksichtigt, wie etwa der „Stadtteilrahmenplan“ (Vorlage 314/2005) oder die Vorbereitenden Untersuchungen (Vorlage 145/2005). Eine Konkretisierung des Masterplans erfolgte durch das Integrierte Handlungskonzept Stadtumbau West - Trier-West (Vorlage 080/2012). Das Stadtumbaugebiet wurde im Juli 2014 festgelegt und als Satzung beschlossen (Vorlage 268/2014) und in das Städtebauförderprogramm Stadtumbau West aufgenommen. Ein wesentlicher Ansatzpunkt zur Nutzung bestehender Potenziale und zur Behebung ermittelter stadträumlicher Defizite wird in einer umfassenden Änderung des bestehenden Verkehrsnetzes gesehen. Die Stadt Trier plant daher im Rahmen des Stadtumbaus Trier-West den Bau einer Verbindungsstraße, welche den Straßenzug Aachener Straße - Luxemburger Straße sowie die Eurener Straße und das Stadtteilzentrum von Trier-West zukünftig vom Kfz-Verkehr entlasten soll. Die Verbindungsstraße schließt im Süden an die Straßen „An der Lokrichthalle“ bzw. „Im Speyer“ und im Norden, im Bereich des neuen Knotenpunktes Markusstraße/Hornstraße, an die „Hornstraße“ an. Die Hornstraße wird im Zusammenhang mit dem Bau der Verbindungsstraße ebenfalls ausgebaut. Grundlage ist das 2011 abgeschlossene Verkehrsgutachten Trier-West - Beurteilung von Planungsvarianten (Vorlage 421/2011), welches im Zeitraum 2015 bis 2017 durch verschiedene Gutachten und Untersuchungen aktualisiert wurde. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über Mittel der Städtebauförderung.
Der Ausbau der Hornstraße wird u.a. über LVFG-Mittel finanziert. Gleichzeitig besteht mit der neuen Verkehrsführung die Möglichkeit, die großen innerörtlichen brachliegenden bzw. mindergenutzten Flächen nördlich des Bahnausbesserungswerks und des ehemaligen Güterbahnhofs zu erschließen und ihnen damit neue Nutzungsmöglichkeiten zukommen zu lassen. Im Zuge der Neutrassierung werden somit wesentliche Zielsetzungen des Masterplans (Verkehrsführung, Stadtteilzentrum, Anlage von Grün- und Freiflächen) in Angriff genommen, aktuelle Planungen der Deutschen Bahn (DB Haltepunkt Trier-West) aufgegriffen und insgesamt eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung des in der Anlage dargestellten abgegrenzten Bereiches umgesetzt.

(Fortsetzung siehe Dokument)

Finanzierung
Keine Information hinterlegt.
Personen
Keine Information hinterlegt.
Bilder
  • Übersichtskarte Geltungsbereich BW 80

    Stadtverwaltung Trier / Dez. IV / Stadtplanungsamt

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