Datum

Stadtumbau Trier-West

Vorlage(20161207)509- 2016 Auftragsvergabe Gutachten BW 80

Bereich
Ereignisart
Gebiet
Zuletzt geändert
16.03.2019

Auftragsvergabe Bebauungsplan und Fachgutachten neue Verbindungsstraße West
(Stadtratsvorlage 509/2016 - Vergabekommission)

Ausgangslage und Hintergrund

Im Sommer 2014 wurde die Stadt Trier in das Städtebauförderprogramm „Stadtumbau West“ aufgenommen (Vorlage 268/2014). Grundlage der geplanten Maßnahmen sind der Masterplan (2010; Drucksache 023/2010) und das integrierte Handlungskonzept (IHeK, 2012, Vorlage 080/ 2012).

Wesentlicher Bestandteil der geplanten Aufwertung des Stadtteils Trier-West im Rahmen des Programms Stadtumbau West ist die Umsetzung von Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen. Zentrales Verkehrsprojekt ist hierbei neben der Errichtung des neuen Bahnhaltepunktes Trier-West und dem Umbau des westlichen Römerbrückenkopfes der Bau der neuen „Verbindungstraße West“, welche in Verbindung mit dem Ausbau der im nördlichen Bereich anschließenden Hornstraße zu sehen ist.

Die neue Verbindungsstraße West soll die bestehenden Verkehrsströme neu ordnen, eine verkehrliche Entlastung des bestehenden Straßensystems schaffen und zur zukünftigen Abwicklung der prognostizierten Verkehrsmengen beitragen. Die neue Straße wird vom Knotenpunkt Markusstraße/Hornstraße westlich der Bahnlinie (Weststrecke) weitestgehend bahnparallel auf ehemaligen Gleisflächen der DB verlaufen und bindet dann nach Querung des geplanten öffentlichen Grünzuges (STU-Maßnahme „Jägerkaserne & Grünzug“) über die Straße An der Lokrichthalle (Bebauungsplan BW 61-1) an die Straße Im Speyer an.

Im südlichen Bereich werden durch die Verbindungsstraße ehemalige Bahnbetriebsflächen erschlossen (derzeit nur durch eine Privatstraße und nicht öffentlich erschlossen), die künftig für gewerbliche Nutzungen ausgewiesen werden sollen (STU-Maßnahme „Neuordnungsbereich Bahn“). Das Gelände der RWE, Möbel Fesser sowie die Fläche des Bebauungsplanes BW 71 (EDEKA) werden ebenfalls von der neuen Straße erschlossen. In der weiteren Planung ist zudem die Entwicklung einer neuen Stadtteilmitte auf den Flächen vorgesehen, die nicht für die Verkehrsinfrastruktur benötigt werden, vorgesehen. Die städtebauliche Planung hierzu wird im Anschluss an die Infrastrukturplanung erst 2018 beginnen. Die Anschlusspunkte und Erschließungen der privaten Flächen werden durch die bestehende Straßenplanung der Verbindungsstraße vorbereitet.

Für den Bereich der Verbindungsstraße inklusive der Anschlusspunkte an das bestehende Straßennetz, die Fläche des „Neuordnungsbereiches Bahn“ sowie die tangierende Fläche der neuen Stadtteilmitte soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden, der Planrecht zur weiteren baulichen Umsetzung der Maßnahmen schafft. Hierbei ist der genaue Geltungsbereich (insbesondere hinsichtlich der Einbeziehung der neuen Stadtteilmitte) im Laufe der ersten Planungsphase (Lph1) in Abstimmung festzulegen. Der Bebauungsplan überplant Teile des BW 71, des BW 48 und des BW 61-1. Für den Bereich der noch planfestgestellten ehemaligen DB-Flächen befindet sich derzeit die Flächenfreisetzung zur Entwidmung in Vorbereitung. Der Umweltbericht soll analog zum Bebauungsplan erstellt werden. Als Grundlagen liegen bereits Untersuchungen zum Artenschutz (Zwischenbericht, Abschluss Oktober 2016) sowie zur Altlastenthematik vor.

Die schalltechnische Untersuchung (Lärmgutachten) umfasst neben dem beschriebenen Bereich des Bebauungsplans ebenfalls den Bereich Hornstraße, die im Zuge des Baus der Verbindungstraße für die Aufnahme der prognostizierten Verkehrsmengen ausgebaut wird. Das Gutachten soll die vorgesehenen Ausbaumaßnahmen untersuchen sowie Empfehlungen zum weiteren Vorgehen in Bezug auf den Immissionsschutz für die anliegenden Nutzungen geben.

Die Leistungen sollen als Komplettleistung vergeben werden, wobei Teile der Leistungen durch das beauftragte Planungsbüro an Subunternehmer vergeben werden können.

(Fortsetzung siehe Vorlage)

 

Themen

Verkehr
Finanzierung
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Personen
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Bilder
  • Vorläufiger Geltungsbereich des Bebauungsplanes

    Stadtverwaltung Trier / Dez. IV / Stadtplanungsamt

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