Datum

Soziale Stadt Trier-West

Vorlage(20160616)301-2016 Erschließung Haus des Jugendrechts

Bereich
Ereignisart
Gebiet
Zuletzt geändert
16.03.2019

Ausbau der rückwärtigen Erschließung der Gebäude Haus des Jugendrechts und Jobcenter
- Baubeschluss
(Stadtratsvorlage 301/2016 - Steuerungsausschuss)

Der Gneisenaubering zählt zu den zentralen Entwicklungsbereichen im Stadtteil Trier-West und im Programmgebiet "Soziale Stadt Trier-West". Sowohl im Stadtteilrahmenplan Trier-West/ Pallien (vgl. Vorlage 314/2005; Beschluss Stadtrat 20.10.2005) als auch im Integrierten Handlungs- und Entwicklungskonzept für das Programmgebiet "Soziale Stadt Trier-West" (vgl. Vorlage 358/2008; Beschluss Stadtrat 20.11.2008) wird die städtebauliche Erneuerung des Gneisenauberings als prioritäres Entwicklungsziel eingestuft.

In den vergangenen Jahren konnten im Gneisenaubering einige wichtige Entwicklungsschritte vollzogen werden: Die Generalsanierung des ehemaligen Kasernenblocks Gneisenaustraße 41-43 und Herrichtung zum "Haus des Jugendrechts" (vgl. Vorlage 106/2009; Beschluss Stadtrat 31.03.2009) sowie die Generalsanierung des Objekts Gneisenaustraße 38-40 und Herrichtung zum Jobcenter für Trier Stadt (vgl. Vorlage 133/2009; Beschluss Stadtrat 31.03.2009) konnten erfolgreich abgeschlossen werden. Die Verwaltungsgebäude sind seit 2012 in Nutzung.

Der Außenbereich unmittelbar um die Gebäude sowie die erforderlichen Stellplatznachweise wurden mit Blick auf das zu erstellende Gesamtkonzept für den Gneisenaubering zunächst nur provisorisch angelegt. Die derzeitige fehlende Befestigung des rückwärtigen Erschließungswegs hinter den Verwaltungsgebäuden Haus des Jugendrechts und Jobcenter sowie die unzureichende Entwässerung führen dazu, dass bei stärkeren Regenereignissen der Weg durch Pfützen kaum passierbar ist und überdies Regenwasser in die Keller der Verwaltungsgebäude eindringt. Zur Abwehr von Personen- und Gebäudeschäden soll nun ein endgültiger Ausbau des Weges sowie der Übergänge zu den Gebäuden erfolgen. Dieser ist bislang nicht vorgenommen worden, da die Ausbaustandards aus dem Gesamtkonzept für den Gneisenaubering abgeleitet werden sollten. Aufgrund des Handlungsdrucks wird nun ein Ausbau vorgenommen, als vorgezogener Teil der Gesamtbaumaßnahme der Außenanlagen im Gneisenaubering.

Entsprechend den bisherigen Planungen des Büros Ernst + Partner soll die rückwärtige Erschließung der Gebäude wie folgt umgesetzt werden:

Zwei in Ost-Westausrichtung geführte ca. 3,50 m breite Wege werden über asphaltierte Anschlüsse an die im Süden parallel verlaufende Gneisenaustraße angebunden. Die Entwässerung erfolgt über eine einseitige Gefälleausrichtung nach Norden in eine Pflasterrinne mit Straßenabläufen. Die Wege sollen in Betonpflaster mit gestrahlter Granitoberfläche ausgeführt werden, im Vorgriff und in Abstimmung auf die spätere Gesamtkonzeption des Gneisenauberinges. Zudem werden die Wege mit herausnehmbaren Pollern ausgestattet, da hier nur eine Nutzung durch Fußgänger vorgesehen ist.

weitere Informationen vgl. anliegendes Dokument

Finanzierung
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Schlagwörter

Baubeschluss
Personen
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Bilder
  • Haus des Jugendrechts

    Ministerium des Innern RLP

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