Datum

Soziale Stadt Trier-West - Ausbau des Gebäudes Gneisenaustraße 33-37 für Sozialen Wohnungsbau

Vorlage(20150519)098-2015 Gneisenaustraße 33 - 37

Bereich
Ereignisart
Gebiet
Zuletzt geändert
28.09.2020

Bedarfs- und Grundsatzbeschluss
(Stadtratsvorlage 098/2015)

Die Planungen und Überlegungen zur städtebaulichen Entwicklung des Gneisenauberings laufen bereits seit Jahren. Dabei wurde immer wieder sowohl die Sanierung oder der Abbruch von Gebäuden und die Neubeplanung des Areals diskutiert. Nicht zuletzt aus denkmalpflegerischen Gründen ist eine Entscheidung für die Sanierung der Gebäude in der Gneisenaustraße gefallen.

In einem ersten Schritt wurden die ehemaligen Kasernengebäude Gneisenaustr. 38-40 zur Nutzung als Verwaltungsgebäude für das Jobcenter Stadt Trier und das Gebäude Gneisenaustr. 41-43 zum Haus des Jugendrechts umgebaut und sind seit 2012 in Nutzung.

Die seinerzeitigen Planungen für eine Umnutzung des Gebäudes Gneisenaustr. 33-37 als Studierendenwohnheim wurden aus wirtschaftlichen Gründen nicht umgesetzt.

Im Frühjahr 2014 hat der Stadtvorstand beschlossen, eine Nutzung des Gebäudes für Zwecke des Sozialen Wohnungsbaus zu prüfen. Der Bedarf an zusätzlichen Sozialwohnungen ist einerseits gesamtstädtisch gegeben und besteht insbesondere im Gneisenaubering, da der hier geplante Abriss des sogenannten „Rosa Blocks“ nur möglich ist, wenn alternativer Wohnraum zur Verfügung gestellt wird.

In Absprache mit der ADD wurde das seinerzeit bereits mit der Planung zur Umnutzung des Gebäudes als Studierendenwohnheim beauftragte Architekturbüro Weltzel + Hardt mit einer Machbarkeitsprüfung beauftragt.

Diese liegt nunmehr vor und kommt zu einem positiven Ergebnis:

(Fortsetzung siehe Dokument)

Themen

Wohnen
Finanzierung
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Personen
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Bilder
  • Gneisenaustr. 33-37 Rückansicht