Datum

Bebauungsplan BW 61-1 "Eurener Straße, Im Speyer, Über Brücken"

Vorlage(20140408)073-2014 BW61-1 Im Speyer

Bereich
Ereignisart
Gebiet
Zuletzt geändert
16.03.2019

Satzungsbeschluss
(Stadtratsvorlage 073/2014

Für den Geltungsbereich Bebauungsplans BW 61-1 "Eurener Straße, Im Speyer, Über Brücken" hat der Stadtrat am 11.05.2010 den Aufstellungsbeschluss gefasst (vgl. Vorlage 016/2010). Hiermit war das städtebauliche Ziel verbunden, in dem derzeit zum unbeplanten Innenbereich im Sinne von § 34 BauGB zählenden Geltungsbereich eine geordnete städtebauliche Entwicklung hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzungen zu erreichen. Primäres Ziel dieser Bebauungsplanaufstellung ist die städtebauliche Neuordnung und Revitalisierung der überwiegend brachgefallenen industriellen Flächen des Bahnausbesserungswerks und der seit Ende 2009 ungenutzten Gewerbeflächen der ehemaligen Textilfabrik Bobinet (zuletzt Eybl). Zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung werden die angrenzenden Wohn- und Gewerbegrundstücke entlang der Eurener Straße und der Straße Im Speyer in den Umgriff des Bebauungsplans mit aufgenommen. Die Ausformulierung der Zielsetzungen ist der Beschlussvorlage 549/2011 sowie der Begründung zum Bebauungsplanentwurf zu entnehmen. Für den Planungsbereich sowie die nördlich anschließenden Flächen entlang der Bahn wurde ursprünglich ein
Aufstellungsbeschluss als BW 61 gefasst (vgl. Vorlage 016/2010). Die frühzeitige Bürgerinformation im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB wurde am 15.06.2011 durchgeführt, die frühzeitige Behördenbeteiligung erfolgte im Zeitraum 24.10.2011 – 18.11.2011. Aus dem Geltungsbereich des BW 61 wurde die hier zu überplanende Teilfläche als BW 61-1 vorgezogen (vgl. Vorlage 549/2011). Die erste öffentliche Auslegung erfolgte nach Stadtratsbeschluss vom 31.01.2012 im Zeitraum 15.02.2012 – 19.03.2012. Die eingegangenen Stellungnahmen sowie die zugehörigen Beschlussvorschläge sind der Anlage 2 zu entnehmen. Der BW 61-1 ersetzt den Bebauungsplan BW 42 im Bereich der Gewerbeflächen an der Straße Im Speyer. Die Planung erfolgt auf der Grundlage der im Zuge der 46.
Änderung des Flächennutzungsplans „Neuordnung Trier-West“ angepassten Darstellungen (vgl. Vorlage 193/2012, Genehmigung vom 11.9.2012). Der verbleibende nördliche Teilbereich des BW 61 wird in einem weiteren Teilbebauungsplan vornehmlich in Verbindung mit der geplanten Erschließungsstraße zu bearbeiten sein. Die Planungsinhalte des Bebauungsplans BW 61-1 wurden im Anschluss an die erste Offenlegung in Abstimmung mit den Grundstückeigentümern überarbeitet und eine erneute Offenlegung durchgeführt, die wesentlichen Inhalte und die weitere Zeitplanung dieser Änderungen wurden dem Dezernatsausschuss IV in der Sitzung vom 04.12.2013 vorgestellt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wurde hierbei angepasst. Die zur Realisierung der Erschließungsstraße erforderliche Teilfläche nördlich des Plangebiets sowie die nördlich der Erschließungsstraße an der Eurener Straße befindliche Gewerbegrundstück wurden aus dem Geltungsbereich herausgenommen. Diese Flächen sollen im Zusammenhang mit der künftigen Gebietsneuordnung in weiteren Planverfahren einbezogen werden. Die erneute Offenlegung fand in der Zeit vom 2.1.2014 bis zum 3.2.2014 statt. Die wesentlichen Planungsinhalte betreffen folgende Teilflächen:

Finanzierung
Keine Information hinterlegt.
Personen
Keine Information hinterlegt.
Bilder
  • Stadtverwaltung Trier / Dez. IV / Stadtplanungsamt

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