Datum

BW 74 "Aachener Straße, Martinerfeld"

Vorlage(20140218)529-2013-BW74 Aachener Straße, Martinerfeld

Bereich
Ereignisart
Gebiet
Zuletzt geändert
20.02.2020

Erneuter Satzungsbeschluss
(Stadtratsvorlage 529/2013)

Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 30.8.2012 den Bebauungsplan BW 74 „Aachener Straße, Martinerfeld“ zur Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan wurde einer Normenkontrolle unterzogen. Das OVG Rheinland-Pfalz hat den Bebauungsplan im Urteil von 17.4.2013 als rechtmäßig erkannt. Hierbei wurde insbesondere die Frage der ausreichenden Hinweise auf die vorliegenden umweltbezogenen Informationen im Rahmen der Bekanntmachung vor dem Hintergrund EU-rechtlicher Regelungen thematisiert. Der hierbei vorgenommene übliche Hinweis auf das Vorliegen eines Umweltberichtes wurde vom 8. Senat des OVG Rheinland-Pfalz (OVG Koblenz v. 17.4.2013 - 8C 11067/112) hinsichtlich seiner Anstoßwirkung als ausreichend betrachtet. Im Rahmen eines anderen Verfahrens hat sich das Bundesverwaltungsgericht ebenfalls mit dieser Frage befasst. Im Urteil vom 18.7.2013 (BVerwG 4 CN 3.12 VGH 8 S 1337/10) kam der 4. Senat jedoch zu einer anderen Beurteilung: demnach reicht der Hinweis auf den Umweltbericht nicht aus, vielmehr sind hierbei auch die Inhalte nach Themenblöcken gegliedert in der Bekanntmachung stichwortartig zu charakterisieren. Hierbei wurde explizit auf des Urteil des OVG Rheinland-Pfalz Bezug genommen und dargelegt, dass die Auffassung des OVG in diesem Punkt nicht geteilt wird. Vor dem Hintergrund dieser Rechtsprechung kann ein Verfahrensmangel für die Bebauungspläne BW 74 und BW 75 – 1 nicht ausgeschlossen werden. Auf der Grundlage des § 214 BauGB wurden daher in einem ergänzenden Verfahren die betreffende Offenlegung mit einer geänderten Bekanntmachung wiederholt. Die erneute öffentliche Auslegung wurde am 8.10.2013 in der Rathauszeitung bekannt gemacht. Im Zeitraum der Offenlegung gingen keine Stellungnahmen ein. Zum BW 74 ging nachträglich eine Stellungnahme eines Anwohners ein, die jedoch keine Auswirkungen auf das Verfahren hat. Dem Anwohner wurde die Bedeutung der Festsetzungen des Bebauungsplans in einem Schreiben ergänzend erläutert. Der Bebauungsplan BW 74 „Aachener Straße, Martinerfeld“ kann daher einschließlich der örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 BauGB und unverändert gegenüber der Vorlage 300/2012 als Satzung beschlossen werden.

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  • BW 74 Geltungsbereich - Übersichtskarte

    Stadtverwaltung Trier / Dez. IV / Stadtplanungsamt

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BW 74 Planurkunde

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Stadtverwaltung Trier / Dez. IV / Stadtplanungsamt