Datum

Bebauungsplan BW 72 "Im Schankenbungert, Jahnstraße, Schweringstraße"

Vorlage(20080826)244-2008 BW 72 Veränderungssperre

Bereich
Ereignisart
Gebiet
Zuletzt geändert
06.02.2019

Beschluss einer Veränderungssperre für den Teilbereich Im Schankenbungert
(Stadtratsvorlage 244/2008)

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 28.11.2006 (Vorlage 292/2006) den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans BW 72 „Im Schankenbungert, Jahnstraße, Schweringstraße“ in Trier-West/Euren gefasst. Mit Stadtratsbeschluss vom 28.02.2007 (Vorlage 460/2006) wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplans erweitert und erstreckt sich nun zwischen Tempelweg im Norden und Bezirkssportanlage West im Süden zuzüglich der nördlichen Schweringstraße (siehe Übersichtskarte).

Mit dem Bebauungsplan ist insbesondere das Ziel verbunden, die vorhandenen baulichen und sozialen Strukturen zu sichern und fortzuschreiben (bestandssichernder Bebauungsplan). Damit soll der Bebauungsplan die Erhaltungs- und Entwicklungsziele des Stadtteilrahmenplans Trier-West/Pallien und des Pogrammgebiets Soziale Stadt Trier-West konkretisieren und planungsrechtlich fassen.

Anlass für dieses Planverfahren war das im Juni 2005 begonnene Vorhaben der Gemeinnützigen Baugenossenschaft der Eisenbahnbediensteten Trier eG, die in ihrem Besitz befindlichen Häuser Im Schankenbungert und in der Mohrenkopfstraße (Trier-West und Euren) abzureißen und durch neue Wohngebäude zu ersetzen. Im März 2006 erfolgte bereits der Abriss der vier Reihenhäuser Im Schankenbungert 33-39, anstelle derer 2007 ein Mehrfamilienwohnhaus mit neun Wohnungseinheiten errichtet wurde. Der Architektur- und Städtebaubeirat hat sich in seiner Sitzung vom 06.06.2008 für den Erhalt und die Sanierung der gesamten Siedlung sowie den Beschluss einer Veränderungssperre für den Bereich der genossenschaftlichen Häuserzeilen Im Schankenbungert ausgesprochen.

Mit dem Beschluss der Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB i.V.m. § 16 BauGB für den Teilbereich Im Schankenbungert (siehe Übersichtskarte) soll einerseits verhindert werden, dass mit dem geplanten Abriss die bestehende und annähernd intakte Siedlungs- und Sozialstruktur aufgebrochen wird. Andererseits soll das Ziel des Bebauungsplans, nämlich eine planerische Steuerung des Maßes der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche unter Zugrundelegen der bestehenden Strukturen, gesichert werden.


Die Veränderungssperre für den Teilbereich Im Schankenbungert (Häuserzeilen 34-68 und 41-67) des Bebauungsplans BW 72 „Im Schankenbungert, Jahnstraße, Schweringstraße“ wird gem. § 14 BauGB i.V.m. § 16 BauGB als Satzung beschlossen.

Themen

Wohnen
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  • BW 72 Schankenbungert Veränderungssperre

    Stadtplan und Geodaten: Stadt Trier, Geobasisinformationen der Vermesungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz 2017

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