Datum

Bebauungsplan BW 72 "Im Schankenbungert, Jahnstraße, Schweringstraße" in Trier-West/Euren

Vorlage(20070228)460-2006 B-Plan Schankenbungert

Bereich
Ereignisart
Gebiet
Zuletzt geändert
16.03.2019

Erweiterung des Geltungsbereichs
(Stadtratsvorlage 460/2006)


Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 28.11.2006 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans BW 72 "Im Schankenbungert, Jahnstraße, Schweringstraße" in Trier-West/Euren gefasst (vgl. Vorlage 292/2006). Anlass für dieses Planverfahren war das Vorhaben der Gemeinnützigen Baugesellschaft der Eisenbahnbediensteten Trier eG, die in ihrem Besitz befindlichen Häuserzeilen Im Schankenbungert 41-67 und 34-68 sowie die Doppelhäuser in der Mohrenkopfstraße (Trier-West und Euren) abzureißen und durch neue Wohngebäude zu ersetzen. Mit dem aufzustellenden Bebauungsplan BW 72 ist das Planungsziel verbunden, die städtebauliche Entwicklung, insbesondere das Maß der baulichen Nutzung, in Anlehnung an die vorhandenen Strukturen planerisch zu steuern.

Aufgrund aktueller Entwicklungen im unmittelbar an das bisherige Planungsgebiet angrenzenden Bereich (geplante dreigeschossige Anbauten im Blockinnenbereich Im Schankenbungert / Eurener Straße) ergibt sich nun die Notwendigkeit, den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans nach Norden bis an den Tempelweg zu erweitern, um auch hier eine verbindliche Bauleitplanung zu gewährleisten. Mit dieser Erweiterung sollen auch mögliche Veränderungen im Bereich der zum Verkauf anstehenden städtischen Wohnanlage "Im Schankenbungert, Eifelstraße, Jahnstraße" planerisch gesteuert werden können. Dabei sollen die Entwicklungs- und Erneuerungsziele, die sich aus dem Programm " "Soziale Stadt Trier-West" ergeben, besondere Berücksichtigung finden.

Themen

Wohnen
Finanzierung
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Personen
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Bilder
  • BW 72 - Übersichtskarte-Erweiterungsbereich

    Stadtverwaltung Trier / Dez. IV / Stadtplanungsamt

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