Von Hauptbahnhof ist es zu Fuß ähnlich weit zum Hauptmarkt wie vom neuen Haltepunkt in Trier- West zu diesem zentralen Platz.
Dieses Argument wird immer wieder ins Feld geführt, wenn aufgrund der Reaktivierung der Westtrasse eine schlechtere Erreichbarkeit der City moniert wird. Das mag also gar nicht stimmen. Bisher ist es jedoch so, dass der Weg aus dem Westen
über die Römerbrücke so seine Tücken hat.
Aktuell gibt es auf der Römerbrücke eine Fahrbahn, die Richtung Weststadt führt. Den Bürgersteig haben die Fußgänger für sich allein. Theoretisch. Autos und Zweiräder teilen sich die Fahrspur. Auf wenigen Metern gibt es zudem einen sogenannten
Fahrradschutzstreifen. Der ist eigentlich Radfahrern vorbehalten. Das funktioniert mal mehr oder weniger gut.
Der Normalfall ist, dass Radler mit zu wenig Seitenabstand überholt werden. Von Schutz kann somit nicht die Rede sein. Mehrere
wissenschaftliche Untersuchungen kommen sogar zum Ergebnis, dass auf Straßen mit markierten Schutzstreifen die Wahrscheinlichkeit von unsicheren, also zu engen Überholvorgängen zunimmt. Wohl auch deshalb sind auch stadtauswärts
öfter Radfahrer auf dem Bürgersteig unterwegs. Das ist nicht erlaubt. Manchmal wird der Abstand von 1,5 Metern auch eingehalten. In diesem Fall überfahren die Autos die durchgezogene Linie. Das ist auch nicht gesetzeskonform. Den Regeln
entsprechend wäre es somit, hinter dem Radfahrer herzufahren. Passiert wohl eher selten. Vermutlich ist es wahrscheinlicher, dass Guildo Horn und Helmut Leiendecker 2025 beim Römerbrückenfest gemeinsam „Highway to Hell“ intonieren.
In Richtung City haben die Autos die Fahrbahn für sich allein. Es gibt sogar etwas wie eine Doppelspur am östlichen Brückenkopf. Die Konsequenz: Radler und Fußgänger teilen sich oft mehr schlecht als recht den Bürgersteig. Seit Jahren gibt es nun Forderungen, diesen Zustand zu ändern. Da vermutlich im Frühjahr die ersten Nahverkehrstriebwagen an der neuen
Mitte in Trier-West halten, drängt die Angelegenheit. Denn es wird allgemein damit gerechnet, dass die Zahl der Fußgänger und Radfahrer auf der Römerbrücke steigt. Wohl auch deshalb hat es die Forderung nach einer Neuverteilung des Platzes auf der Brücke in den Koalitionsvertrag von CDU, Grünen und FDP geschafft. Darin heißt es, dass zeitnah beidseitige Fahrradschutzstreifen auf der Römerbrücke eingerichtet werden sollen, „wobei die mittige Nutzung durch den Individualverkehr
beibehalten wird“. Diese Maßnahme soll den Radverkehr sicherer und flüssiger gestalten, ohne den Autoverkehr erheblich
zu beeinträchtigen. Mit dieser Forderung widersprechen die drei Parteien dem geltenden Stadtratsbeschluss von 2015,
wonach die Römerbrücke ab 2025 nur noch für Fuß- und Radverkehr, ÖPNV und Taxen freigegeben sein soll. Die damalige Fraktion der Grünen hatte den Antrag gestellt. Aus Sicht der Stadtverwaltung ist die Verbannung des motorisierten Individualverkehrs so nicht umsetzbar.
Sogar die von der Stadtratsmehrheit gewünschte Radspur stadteinwärts wird es vorerst nicht geben. Der Grund dafür liegt im
Westen. Voraussetzung für eine solche Radspur sei, dass die Zahl der Autos auf der Römerbrücke sinkt. Erst diese Reduzierung erlaube es nach Auskunft von Michael Schmitz, Sprecher der Stadtverwaltung, dass eine der beiden stadteinwärts führenden Fahrstreifen aufgegeben wird und dafür Radschutzstreifen in beide Richtungen auf der Römerbrücke
eingerichtet werden. Derzeit ist die wohl wichtigste Voraussetzung für eine solche Verringerung ein Torso: Die neue Verbindungsstraße zwischen Hornstraße im Westen und dem Kreisel unweit des Hornbach-Baumarkts im Süden ist weit davon entfernt, durchgängig befahren zu werden. In Höhe der Lokrichthalle ist die Straße nicht befahrbar, an der Hornstraße mangelt
es weiterhin an einem Kreisverkehr, um die Verbindungsstraße ans Straßennetz anzuschließen. Derzeit ist offen, wann die Stadt Trier einerseits und der Investor für das Gelände der Lokrichthalle den Lückenschluss schaffen. Und selbst dann, wenn Kreisel
und Teilstück fertig sind, sieht es schlecht aus für ein zumindest ein wenig entspannteres Miteinander von Autofahrern, Fußgängern und Radfahrern. Die drei Moselbrücken müssen saniert werden. Die Folge seien laut Schmitz (Teil-)Sperrungen. Das hat laut Schmitz zur Folge, dass die jeweils anderen Brücken eine erhöhte Verkehrsmenge werden bewältigen müssen. Für Radschutzstreifen oder Bürgersteige nur für Fußgänger ist da kein Spielraum – vermutlich weit über die Geltungsdauer des Koalitionsvertrags der drei Stadtratsfraktionen hinaus.
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Römerbrücke: So soll der Platz neu verteilt werden
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Trierischer Volksfreund von Harald Jansen
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Römerbrücke: So soll der Platz neu verteilt werdenUrheber
Trierischer Volksfreund - Harald Jansen