Datum

Genehmigung zum Rückbau der Lokrichthalle erteilt

PM(20210205)Rückbau der Lokrichthalle

Ereignisart
Gebiet
Zuletzt geändert
25.03.2021

Die Stadt Trier als zuständige untere Denkmalschutzbehörde hat dem Besitzer des ehemaligen Bahnausbesserungswerkes in Trier-West die denkmalschutzrechtliche Genehmigung zum Rückbau des Gebäudes erteilt.
(Pressemitteilung der Stadt Trier)

Die Stadt Trier als zuständige untere Denkmalschutzbehörde hat dem Besitzer des ehemaligen Bahnausbesserungswerkes in Trier-West die denkmalschutzrechtliche Genehmigung zum Rückbau des Gebäudes erteilt. Ein Gutachten hatte ergeben, dass sich die alte Lokrichthalle in einem desolaten Zustand befindet und nicht komplett erhalten werden kann. Der Investor hatte daraufhin im Dezember 2020 einen Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung zum Rückbau der Halle gestellt. Nach Rücksprache mit der Landesdenkmalpflege ist diesem Antrag jetzt stattgegeben worden. Um Gefahrensituationen zu vermeiden, müssen die Rückbauarbeiten umgehend erfolgen und können bereits am 8. Februar beginnen. Beim ehemaligen Eisenbahnausbesserungswerk Trier handelt es sich um ein geschütztes Kulturdenkmal, damit darf es nach dem Denkmalschutzgesetz nur mit einer Genehmigung zurückgebaut werden.

 

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Finanzierung
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Personen

Ludwig, Andreas
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  • Tag der Städtebauförderung 2022

    Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

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