Die Stadt Trier als zuständige untere Denkmalschutzbehörde hat dem Besitzer des ehemaligen Bahnausbesserungswerkes in Trier-West die denkmalschutzrechtliche Genehmigung zum Rückbau des Gebäudes erteilt. Ein Gutachten hatte ergeben, dass sich die alte Lokrichthalle in einem desolaten Zustand befindet und nicht komplett erhalten werden kann. Der Investor hatte daraufhin im Dezember 2020 einen Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung zum Rückbau der Halle gestellt. Nach Rücksprache mit der Landesdenkmalpflege ist diesem Antrag jetzt stattgegeben worden. Um Gefahrensituationen zu vermeiden, müssen die Rückbauarbeiten umgehend erfolgen und können bereits am 8. Februar beginnen. Beim ehemaligen Eisenbahnausbesserungswerk Trier handelt es sich um ein geschütztes Kulturdenkmal, damit darf es nach dem Denkmalschutzgesetz nur mit einer Genehmigung zurückgebaut werden.
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